Das Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.
Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil.
Der Virus-Belastungstest fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig wären, wenn nötig.
Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.
Was können wir jetzt für Sie tun?
Erstens, für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohn-Spezialisten wenden. Einiges ist dabei noch in der Schwebe, wir bleiben dabei für Sie am Ball.
Zweitens, die Regierung / Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung für Unternehmer, wie beispielsweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen.
Sobald wir belastbare Informationen zu den Maßnahmen im Bereich Ertragsteuern / Verfahrensrecht haben werden wir Sie informieren.
Bitte informieren Sie uns per e-mail , wenn Sie die Notwendigkeit einer Anpassung der Ertragsteuervorauszahlungen sehen und diese Notwendigkeit aus der „Corona-Krise“ herrührt.
Drittens, nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.
Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen.
Bleiben Sie gesund!