Auf Grund der aktuellen Corona-Situation empfehlen wir allen Mandanten mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Anzeigen über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.
Nur nach Einreichung der Anzeige über Arbeitsausfall kann mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Im Anhang finden Sie ein Muster für die Anzeige. Bitte füllen Sie diese ggf. aus und reichen Sie das Formular unterschrieben zusammen mit der Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit ein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, fällige Steuerzahlungen stunden zu lassen und Steuervorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Hierfür sind begründete Einzelanträge an das zuständige Finanzamt zu senden.
Falls Sie einen entsprechenden Antrag wünschen, bitten wir um kurzfristige Rückmeldung. Bitte teilen Sie uns möglichst detailliert Gründe für die Herabsetzung in Ihrem Fall mit, z. B. Betriebsschließungen, Lieferschwierigkeiten, etc.
Zu möglichen Übergangskrediten / Liquiditätshilfen können wir leider noch keine näheren Informationen weitergeben. Wie wir aus Gesprächen mit den örtlichen Banken erfahren haben, ist die endgültige Vorgehensweise noch nicht abschließend festgelegt.
Wir bleiben für Sie am Ball und werden Sie mit weiteren Informationen versorgen.
Bei eventuellen Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne melden.