Homeoffice – 3 Tipps, wie Sie Arbeitszimmer und Ausstattung bei der ESt 2020 absetzen können

ARbeitszimmer

Das Arbeitszimmer war in den letzten Jahren ja nur noch in Ausnahmefällen bei der Einkommensteuer absetzbar. Dieses Jahr sieht das an der ein oder anderen Stelle anders aus.

  • Wenn ein(e) Mitarbeiter(in) ein eigenes Zimmer zu Hause hat, das die Voraussetzungen eines „häuslichen Arbeitszimmers“ im Sinne des Steuerrechts erfüllt, kann das bei der Steuererklärung 2020 Steuern sparen. Als Arbeitgeber stellen Sie Ihrem Mitarbeiter dafür eine Bescheinigung aus. Darin muss die Notwendigkeit und der Zeitraum der Homeoffice-Tätigkeit bescheinigt werden. So kann das Arbeitszimmer dann steuermindernd in der Einkommensteuererklärung 2020 geltend gemacht werden (hierbei unterstützen wir gern).
  • Wenn Sie als Arbeitgeber die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes (hier ist kein abgetrenntes Zimmer notwendig) übernehmen, fallen für diese „Sachleistung“ weder Steuern noch Sozialversicherung an. Achtung: Die Rechnungen müssen auf Ihr Unternehmen lauten!! Mögliche Ausstattungen sind zum Beispiel Schreibtisch, Beleuchtung, Stuhl, EDV oder das Handy.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, das Arbeitszimmer vom Mitarbeiter anzumieten. Da braucht es einen rechtlich gültigen Mietvertrag. Ihr(e) Mitarbeiter(in) kann dann im Rahmen der Steuererklärungen die Mieteinnahmen minus aller (anteiligen) Kosten als Vermietungseinkünfte versteuern. Vorteil – weniger Steuern und gar keine Sozialversicherung. Diese Möglichkeit lohnt sich in der Regel nur bei längerfristigen Verträgen. Sprechen Sie uns vorher auf jeden Fall an.

Weitere Beiträge

Kind putzt Zähne

BWA lesen ist wie Zähne putzen

Im letzten Blog-Beitrag „Chat GPT – Fertiggericht oder selbst gekocht?“ haben wir über die Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen berichtet. Und dabei haben wir es natürlich auch

Online Shopping

Amazon Business für B2B-Kunden

Spart für Sie Geld und der Buchhalterin Nerven Sie bestellen hin und wieder online bei Amazon? Für Ihr Unternehmen? Mit Ihrer USt-ID? Dann trennen Sie

Jetzt anmelden
und den Lotse automatisch erhalten

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .

Lotse Dezember 2022

Lotse Oktober 2022

Lotse Juli 2022

Lotse April 2022