Steuerliche Förderung bei energetischer Gebäudesanierung

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Sie planen eine Sanierungsmaßnahme, um Energie zu sparen? Dann nutzen Sie den Steuerbonus.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Beginn der Sanierung älter als 10 Jahre ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Begünstigte Maßnahmen sind die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster, Außentüren, Lüftungs- und Heizungsanlagen, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
  • Verteilt wird die Steuervergünstigung auf drei Veranlagungszeiträume. Im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im folgenden Jahr können Sie jeweils 7% der Aufwendungen, max. jedoch € 14.000 abziehen. Im dritten Jahr sind es dann 6%, höchstens aber € 12.000. Insgesamt beliefe sich der maximale Steuerabzug auf € 40.000. Voraussetzung ist aber, dass das Gebäude bei Beginn der Sanierung älter als 10 Jahre ist.
  • Voraussetzung für den Steuerabzug ist eine Rechnung, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweist, und die in deutscher Sprache ausgefertigt sein muss. Wie bei den haushaltsnahen Leistungen muss die Zahlung auf ein Konto des ausführenden Unternehmens erfolgen.

Fragen dazu? Wir beraten Sie gern.

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