100 % Sonderabschreibung für Software und Hardware

Hardware

Digitalisierung lohnt sich jetzt noch mehr. Daher ist Hardware (Computer inkl. Peripheriegeräte wie Drucker/Scanner etc.) ab dem Jahr 2021 sofort zu 100 % abschreibbar.
Das gilt auch für Software – egal, ob es sich um Standardprogramme oder individuelle Software wie z.B. ERP- oder Warenwirtschaftssysteme handelt.

Unser Tipp: Sie wollen neue Software für Ihren Betrieb anschaffen?

Binden Sie uns in die Entscheidung mit ein – so können wir die Software finden, die nicht nur gut zu Ihren Anforderungen im Betrieb passt, sondern auch die richtigen Schnittstellen zu unserer Software bietet.

Weitere Beiträge

Feuerwerk

Gold, Weihrauch, Myrrhe?

Steuerberater schenken lieber drei gute Fragen zum Jahresstart. Der Jahresanfang ist ein besonderer Moment.Das neue Jahr liegt noch unbeschrieben vor uns – mit frischen Plänen,

Lotse Cover Januar 26

Lotse Mandantenmagazin Januar 2026

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung In dieser Ausgabe lesen Sie Vom Soll und Haben der Regierungsbeschlüsse Minijob und Mindestlohn

Jetzt anmelden
und den Lotse automatisch erhalten

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .

Lotse Oktober 2025

Lotse Juli 2025

Lotse April 2025

Lotse Januar 2025