Die Wirtschaftsidentifikationsnummer – Extratipp Impressumspflicht

WIdNR Webseite

Sie haben eine Webseite? Ist die W-IDNr. im Impressum erforderlich – ja oder nein?

Ab November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen eine neue Wirtschafts-ID (W-IdNr.). Diese muss im Impressum angegeben werden, falls keine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) vorhanden ist. Haben Sie bereits eine USt-ID und steht diese im Impressum, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Andernfalls müssen Sie ab der Vergabe der Wirtschafts-ID diese im Impressum vermerken.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Impressum und sorgen Sie dafür, dass alles aktuell und rechtssicher ist. So vermeiden Sie potenzielle Abmahnungen.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag „Wirtschaftsidentifikationsnummer – Haben Sie Handlungsbedarf“

Weitere Beiträge

Frau vor grauer Wand

Der wichtigste Rohstoff 2026: Sie selbst

Fünf Unternehmerkompetenzen, die über die Zukunft Ihres Unternehmens entscheiden Wie viele Fachseminare haben Sie für 2026 bereits gebucht?Welche Messen stehen im Kalender?Wie viele Gespräche mit

Audi Kleinwagen

Pst … Geheimtipp unter PS-Profis

So holen Sie mehr Steuervorteile unter die Haube beim Autokauf Ein neues Fahrzeug steht an. Vielleicht ein repräsentativer SUV. Vielleicht ein sportlicher Hybrid. Vielleicht einfach

Jetzt anmelden
und den Lotse automatisch erhalten

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .

Lotse Januar 2026

Lotse Oktober 2025

Lotse Juli 2025

Lotse April 2025