Palim-palim – eine Flasche Pommes bitte! – Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025

Elektronische Kasse

Wer kennt ihn nicht? Diesen Sketch von Didi Hallervorden. Wenn er ihn heute neu schreiben würde, müsste er eine zweite Person als Geist mit dem Kunden den Laden betreten lassen.

Es ist – wen wundert’s – die Finanzverwaltung, die als virtuelle Person mit in den Laden kommt. Vorerst jedoch nur deren Schatten. Wie das passiert? Bitte lesen Sie weiter, wenn Sie elektronische Kassensysteme einsetzen. Wenn nicht, blättern Sie weiter. Aber wenn doch …

Wenn Sie eine elektronische Kasse oder ein elektronisches Kassensystem wie zum Beispiel das Taxameter im Taxi, Wegstreckenzäher oder Waagen mit Kassenfunktion etc. einsetzen, müssen Sie handeln.

Seit 2023 ist die TSE, die „Technische Sicherheitseinrichtung“ bei elektronischen Kassen zur Pflicht geworden. Nun, im nächsten Schritt, möchte die Finanzverwaltung wissen, welche Systeme eingesetzt werden, wie alt diese sind, ihre mögliche Vernetzung und die verwendeten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE).

Aus diesem Grund wurde nun die Meldepflicht scharf geschalten. Diese besteht für Inbetriebnahme, Änderungen und die Stilllegung der Kasse. Das ist der Schatten, der nun mit im Laden ist.

Seit dem 1. Januar 2025 haben Sie nun die Möglichkeit – oder sollen wir sagen: Pflicht –, diese Angaben über ELSTER zu melden. Alternativ natürlich über die Software der Steuerkanzlei, welche über eine entsprechende Schnittstelle (ERiC) verfügen muss.

Konkret bedeutet dies:

  1. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind bis zum 31. Juli 2025 zu melden.
  2. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.
  3. Ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Achtung! Vor Meldung der Außerbetriebnahme müssen Sie natürlich deren Anschaffung gemeldet haben.

Wie immer gilt: Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen. Wir beraten Sie gern.

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