Klein, aber steuerfrei – was sich 2025 für Kleinunternehmer ändert

Bäcker

Die Ampel-Koalition hatte versprochen, Bürokratie abzubauen – und zumindest für Kleinunternehmer gibt es ab 2025 tatsächlich Erleichterungen. Die neue Kleinunternehmerregelung bringt höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität. Doch was bedeutet das genau? Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Wer ist eigentlich Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit – sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und keine ans Finanzamt abführen. Allerdings entfällt für sie auch der Vorsteuerabzug.

Ab 2025 gilt:

  • im Vorjahr: Der Netto-Umsatz darf 25.000 € nicht überschritten haben.
  • im laufenden Jahr: Die Grenze steigt auf 100.000 € netto.

Da es sich um Netto-Umsätze handelt, kann ein Kleinunternehmer mit einem Regelsteuersatz von 19 % sogar bis zu 119.000 € brutto verdienen, bevor er aus der Regelung fällt.

Was passiert bei Überschreiten der Grenze?

Sobald die 100.000-€-Marke geknackt wird, fällt auf den darüber liegenden Betrag Umsatzsteuer an. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben jedoch steuerfrei.

Pflicht oder freiwillig?

Kleinunternehmer können sich entscheiden, die Regelung nicht zu nutzen und stattdessen Umsatzsteuer auszuweisen. Der Verzicht muss bis Ende Februar des übernächsten Jahres gemeldet werden.

Wie sieht eine Kleinunternehmerrechnung aus?

Neben den üblichen Angaben (Name, Adresse, Steuernummer etc.) muss eine Rechnung den Hinweis enthalten, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Gut zu wissen: Erleichterungen und Besonderheiten

  • Ab 2025 dürfen deutsche Kleinunternehmer in anderen EU-Ländern von deren Kleinunternehmerregelungen profitieren. Voraussetzung: Ihr EU-weites Einkommen bleibt unter 100.000 €.
  • Ab 2027/2028 sind viele Unternehmen zur E-Rechnung verpflichtet – Kleinunternehmer nicht!
  • Die Umsatzsteuer-Voranmeldung entfällt für Kleinunternehmer ab 2024. Nur in Ausnahmefällen fordert das Finanzamt eine Jahreserklärung an.

Fazit: Die neuen Regeln machen es für Kleinunternehmer leichter, von der Steuerbefreiung zu profitieren – vorausgesetzt, sie behalten ihre Umsätze im Blick.

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