Anmeldung Kurzarbeit

Formular Antrag Kurzarbeitergeld

Auf Grund der aktuellen Corona-Situation empfehlen wir allen Mandanten mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Anzeigen über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen.

Nur nach Einreichung der Anzeige über Arbeitsausfall kann mit der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung Kurzarbeitergeld beantragt werden.

Im Anhang finden Sie ein Muster für die Anzeige. Bitte füllen Sie diese ggf. aus und reichen Sie das Formular unterschrieben zusammen mit der Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit ein.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, fällige Steuerzahlungen stunden zu lassen und Steuervorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Hierfür sind begründete Einzelanträge an das zuständige Finanzamt zu senden.

Falls Sie einen entsprechenden Antrag wünschen, bitten wir um kurzfristige Rückmeldung. Bitte teilen Sie uns möglichst detailliert Gründe für die Herabsetzung in Ihrem Fall mit, z. B. Betriebsschließungen, Lieferschwierigkeiten, etc.

Zu möglichen Übergangskrediten / Liquiditätshilfen können wir leider noch keine näheren Informationen weitergeben. Wie wir aus Gesprächen mit den örtlichen Banken erfahren haben, ist die endgültige Vorgehensweise noch nicht abschließend festgelegt.

Wir bleiben für Sie am Ball und werden Sie mit weiteren Informationen versorgen.

Bei eventuellen Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne melden.

Erstinfo Agentur für Arbeit

Taschenrechner

Für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Einiges ist hier noch in der Schwebe, doch wir gehen davon aus, dass es in dieser Woche umfassende, konkrete Informationen geben wird. Wir bleiben am Ball und halten Sie auf dem Laufenden.

Unter folgendem Link finden Sie bereits Informationen der Agentur für Arbeit zum Thema Corona

Digital geht es trotz Virus weiter

Legofigur am Schreibtisch

Das Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.

Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil.

Der Virus-Belastungstest fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig wären, wenn nötig.

Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.

Was können wir jetzt für Sie tun?

Erstens, für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohn-Spezialisten wenden. Einiges ist dabei noch in der Schwebe, wir bleiben dabei für Sie am Ball.

Zweitens, die Regierung / Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung für Unternehmer, wie beispielsweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen.

Sobald wir belastbare Informationen zu den Maßnahmen im Bereich Ertragsteuern / Verfahrensrecht haben werden wir Sie informieren.

Bitte informieren Sie uns per e-mail , wenn Sie die Notwendigkeit einer Anpassung der Ertragsteuervorauszahlungen sehen und diese Notwendigkeit aus der „Corona-Krise“ herrührt.

Drittens, nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.

Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen.

Bleiben Sie gesund!