Erfolgsfaktor Unternehmensplanung – Machen Sie das Beste aus Ihrem Unternehmen

Papierschiff aus Geldschein

Je härter die Zeiten, desto wichtiger ist es, den Unternehmenskurs festzulegen und den Erfolg konkret zu planen. Konnten es sich früher Unternehmer noch leisten, „aus dem Bauch“ heraus, d.h. nur mit dem Blick auf den aktuellen Kontostand die Finanzen zu regeln, kann das heutzutage fatale Folgen haben. Wenn sicher geglaubte Aufträge plötzlich storniert werden oder das übliche Saisongeschäft ausbleibt, geraten sogar solvente Unternehmen inzwischen ganz leicht ins Trudeln, weil so schnell kein Ausgleich geschaffen werden kann oder der Geduldsfaden der Gläubiger reißt.

Bauen Sie deshalb vor und planen Sie vorausschauend. Kalkulieren Sie dabei sowohl positive wie auch negative Szenarien mit ein, dann werden Sie nicht so leicht überrascht und können sich rechtzeitig Handlungsalternativen überlegen.

Doch auch für florierende Unternehmen lohnt es sich, das Jahr 2025 zu planen. Denn wer plant, steigert – fast zwangsläufig – den Erfolg. Ein Unternehmen ohne Planung zu führen, ist wie ein Auto mit angezogener Handbremse zu fahren – Sie erreichen nie die volle Leistung.

Die Messlatte – erreichen Sie Ihr bestes Leistungsniveau

Ein Vergleich mit dem Sport zeigt das anschaulich:  

Leistungssportler wie Hochspringer trainieren und verbessern ständig ihre Techniken. Sie trainieren nach einem genau vorgegebenen Trainingsplan, lassen sich von ihrem Coach Schwachpunkte aufzeigen und arbeiten gezielt an ihren Stärken. Und sie haben immer ein Ziel direkt vor Augen: die Latte, die sie überspringen wollen. Zwischenzeitlich werden bei den Männern Höhen bis zu 2,40 m übersprungen.

In einem Experiment unter Wettkampfbedingungen wurde getestet, welche Höhe die Springer springen, wenn die Hochsprunglatte fehlt. Das bemerkenswerte Ergebnis war, dass die Leistungen ohne das „Ziel“ um bis zu 20 % unter den Ergebnissen mit Ziel lagen.

Das bedeutet, dass sie ohne Messlatte nicht einmal das normale Leistungsniveau erreichen.

Übertragen auf Ihr Unternehmen bedeutet das, dass Sie mit einer realistischen Unternehmensplanung überhaupt erst Ihr wahres Leistungspotential ausschöpfen und ohne schlichtweg unter Ihren Möglichkeiten bleiben.

Ziele SMART formulieren

Entscheidend dabei ist, die Ziele SMART zu formulieren. Diese fünf Buchstaben stehen für

S wie Spezifisch: Formulieren Sie konkret und schriftlich
M wie Messbar: Legen Sie Erfolgs-Kennzahlen fest, an denen Sie sich messen können
A wie Abgestimmt: Beziehen Sie Ihr Umfeld mit ein
R wie Realistisch: Prüfen Sie, ob das Ziel auch erreichbar ist
T wie Terminiert: Legen Sie einen Termin fest, bis wann Sie das Ziel erreicht haben wollen

Es genügt also nicht, für 2025 die Parole auszurufen: wenn wir den Umsatz halten, sind wir zufrieden. Es geht darum, konkret zu überlegen, was Sie in punkto Umsatz, Gewinn, Liquidität und Kosten erzielen wollen und können. Und dafür entsprechende Messlatten, also Kennzahlen festzulegen und regelmäßig zu überprüfen.

Die Liquidität, der Forderungsbestand und die kalkulatorischen Kosten sind auf alle Fälle immer lohnenswerte Ziele, die Sie planen, beobachten und steuern sollten. Und im regelmäßigen Soll-Ist-Vergleich sehen Sie, ob Sie die Messlatte übersprungen haben oder Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen müssen.

Als „Unternehmenscoach“ können wir Sie dafür natürlich mit dem Basis-Zahlenwerk versorgen. Aber viel wichtiger: auch bei Planungs- und Prognoseberechnungen werfen wir mit Ihnen einen Blick in die Zukunft und entwerfen Alternativen.

Sprechen Sie uns einfach an. Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Kurs 2025.

BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – digitale Barrierefreiheit sicherstellen

Behindertenspur

Wir wollen, dass Sie mitreden können.

Bitte stellen Sie sich vor, Sie sitzen – wie jeden Donnerstagabend – an Ihrem Stammtisch und trinken gerade den ersten Schluck vom zweiten Bier, als plötzlich einer Ihrer Stammtischbrüder mit einem ganz komischen Thema kommt. Er fragt so in die Runde, wer denn schon das neue BFSG umgesetzt hat. Sie schauen ihn mit großen Augen an, er schaut verwundert mit großen Augen zurück. Alles ist still. Mit dem ersten Bier intus trauen Sie sich und fragen mal nach: Was bitte schön ist BFSG?

Da wir vermeiden wollen, dass Sie in diese Situation kommen, geben wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Abriss zu dem Thema.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um.

Ziel ist es, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben bei der Internetnutzung zu ermöglichen. Es geht also um eine digitale Barrierefreiheit.

Produkte, für die Barrierefreiheit verlangt wird:

  • Hardwaresystem für Universalrechner für Verbraucher inkl. Betriebssysteme (z. B. Computer)
  • Selbstbedienungsterminals, beispielsweise Geldautomaten oder Check-in-Automaten
  • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste gebraucht werden (z. B. Mobiltelefone)
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z. B. interaktive Fernseher)
  • E-Book-Lesegeräte

    Dienstleistungen, für die Barrierefreiheit verlangt wird:
  • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
  • Elemente der Personenbeförderungsdienste wie beispielsweise Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste
  • Bankdienstleistungen
  • E-Book-Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z. B. E-Commerce, Online-Terminbuchungs-Tools). Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen.

    Welche Unternehmen sind betroffen?
  • Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Anbieter der oben genannten Dienstleistungen
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.
  • Achtung: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet.
  • Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten UND einem Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. € oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. €.

Wichtig für alle betroffenen Unternehmer:

Gehen Sie das Thema also an, wenn es Sie betrifft, denn wenn nicht, dann drohen Bußgelder von bis zu 100.0000 €. Zudem besteht das Risiko der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Entsprechende Anwälte wetzen bereits die Messer.

Zurück zum Stammtisch:

Natürlich könnten Sie jetzt – sofern noch nicht geschehen – an Ihrem Stammtisch mal ganz lapidar fragen: Wer von euch hat denn das BFSG bereits umgesetzt?, und mal sehen, wer von den Freunden nun große Augen macht.

Perplexity ist das neue Google

Suchmaschine

Wer kennt es nicht: Die stundenlange Recherche bei Google, nur um dann doch zehn verschiedene Webseiten zu öffnen, die alle irgendwie nur halb passen. Doch nun gibt es eine neue Lösung für Wissensfragen, die so einiges einfacher macht: Perplexity – ein KI-Tool, das Ihnen die Recherche-Arbeit abnimmt und dabei auch noch unglaublich effizient ist.

Statt einfach nur passende Links auszuwerfen, bietet Perplexity eine direkte und verständliche Zusammenfassung der Suchergebnisse – sozusagen die Essenz Ihrer Recherche auf einen Blick. Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch dafür, dass Sie wirklich auf den Punkt informiert sind. Der besondere Clou an Perplexity ist, dass es den gesamten Suchweg transparent darstellt: Die Quellen der Informationen werden klar angezeigt, und Sie wissen immer genau, woher das Wissen stammt. So bleiben Sie informiert und können die Angaben auch jederzeit nachprüfen.

Stellen Sie sich vor, Sie müssen kurzfristig herausfinden, welche Fördermöglichkeiten es aktuell für Ihr Unternehmen gibt. Statt sich durch unzählige Seiten zu klicken, gibt Ihnen Perplexity eine prägnante Zusammenfassung der wichtigsten Informationen – inklusive der direkten Links zu den relevanten Stellen. Sie sehen auf einen Blick, welche Optionen für Sie infrage kommen und sparen sich die mühsame Suche nach vertrauenswürdigen Quellen. So können Sie sich direkt auf die Umsetzung konzentrieren und wichtige Entscheidungen schneller treffen. Oder Sie fragen beim Thema Fördermöglichkeiten Ihre Steuerberater – also uns –, wir helfen Ihnen gerne weiter. 😉

Ein weiteres Beispiel: Angenommen, Sie möchten die aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit in Ihrer Branche verstehen und mögliche Maßnahmen für Ihr Unternehmen finden. Mit Perplexity erhalten Sie eine Übersicht der neuesten Trends, relevante Fallstudien anderer Unternehmen und konkrete Handlungsempfehlungen, die Sie direkt umsetzen können. Anstatt sich in der Informationsflut zu verlieren, haben Sie alle relevanten Punkte strukturiert vorliegen – und können so gezielt Maßnahmen für Ihr Unternehmen ableiten.

Probieren Sie es doch einfach mal aus und überzeugen Sie sich selbst. Manchmal sind es die kleinen technischen Helferlein, die uns im Unternehmeralltag ein großes Stück weiterbringen.

https://www.perplexity.ai

Der Countdown zur E-Rechnungspflicht: In 5-4-3-2-1 starten Sie perfekt ins neue Jahr

E-Rechnung

Der Countdown zum Jahreswechsel läuft – und diesmal zählen wir nicht nur die Sekunden bis Mitternacht, sondern auch die Schritte, die Sie jetzt angehen sollten, um Ihr Unternehmen auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten.

Damit Sie 2025 ohne böse Überraschungen beginnen können, begleiten wir Sie mit unserer 5-Punkte-Countdown-Checkliste und zählen – wie es sich gehört – von 5 bis 1 runter:

5. E-Mail-Adresse für den Empfang von E-Rechnungen einrichten

Ab dem 01.01.2025 sind Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Dafür benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, über die Sie E-Rechnungen empfangen können.

Praxistipp:

  • Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse wie rechnung@ihrunternehmen.de ein. So stellen Sie sicher, dass alle E-Rechnungen an einem Ort eingehen und von den zuständigen Mitarbeitern bearbeitet werden können.
  • Klären Sie intern, wer Zugriff auf dieses Postfach benötigt, und informieren Sie Ihren IT-Dienstleister über die Einrichtung.

4. Software bereitstellen – E-Rechnungen lesen und verarbeiten

Eine E-Rechnung ist eine XML-Datei, die maschinell verarbeitet wird und für den Menschen nicht ohne Weiteres lesbar ist. Um diese Rechnungen einsehen und prüfen zu können, benötigen Sie entsprechende Software.

Praxistipp:

  • Überprüfen Sie, ob Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im XML-Format visualisieren kann.
  • Softwarelösungen wie DATEV, Lexware oder ADDISON bieten bereits entsprechende Funktionen.
  • Falls Sie keine spezielle Software nutzen, gibt es XML-Viewer, die Ihnen beim Anzeigen der E-Rechnungen helfen.

3. Revisionssichere Archivierung sicherstellen

Gesetzlich vorgeschrieben ist die revisionssichere Aufbewahrung der E-Rechnungen in ihrer ursprünglichen Form. Einfache Ablagen auf dem Computer oder im E-Mail-Postfach reichen hier nicht aus.

Praxistipp:

  • Prüfen Sie Ihre aktuelle Archivierungslösung auf Revisionssicherheit.
  • Überlegen Sie, ob Sie ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) benötigen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister oder uns über passende Lösungen.

2. Schnittstellen zur Kanzlei einrichten

Für die Umsatzsteuervoranmeldung und den Vorsteuerabzug benötigen wir als Ihre Kanzlei Zugang zu Ihren E-Rechnungen.

Praxistipp:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Software eine Schnittstelle zu unserer Kanzleisoftware hat oder dass Sie E-Rechnungen einfach exportieren können.
  • Durch nahtlose Datenübertragung wird Doppelarbeit vermieden, und Fehlerquellen werden reduziert.

1. Unterstützung einholen – gemeinsam ins neue Jahr starten

Die Umstellung auf die E-Rechnung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber Sie sind nicht allein.

Praxistipp:

  • Kontaktieren Sie uns frühzeitig, um offene Fragen zu klären.
  • Nutzen Sie unsere Expertise, um die Umstellung reibungslos zu gestalten.
  • So können Sie beruhigt ins neue Jahr starten und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Lassen Sie uns gemeinsam den Countdown bis zum Jahreswechsel nutzen, um Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten.

Geschafft

Mit diesen fünf Schritten starten Sie nicht nur stressfrei, sondern auch bestens gerüstet ins Jahr 2025. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Lotse Mandantenmagazin Winter 2024 / 2025

Lotse JHP 0125

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Die Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • Das BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • Minijob und Mindestlohn ab 2025
  • Der Countdown zur E-Rechnungspflicht
  • Forderungen sichern mit einem Lächeln
  • Tipps für die gelungene Testamentsgestaltung
  • Erfolgsfaktor Unternehmensplanung

 

Sponsoring: Gute Taten, die sich lohnen

Sponsoring

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen erreicht mehr Sichtbarkeit, steigert den Umsatz und setzt sich gleichzeitig für wichtige gesellschaftliche Themen ein. Klingt gut? Genau das kann Sponsoring für Sie leisten. Doch wie funktioniert es genau, und worauf sollten Sie achten?

Was bedeutet Sponsoring für Sie?

Lassen Sie uns mit der Definition des Bundesfinanzministeriums starten – atmen Sie tief durch: Sponsoring ist die Unterstützung von Personen, Gruppen oder Organisationen in Bereichen wie Sport, Kultur, Wissenschaft oder Umwelt durch Geld oder Sachleistungen. Dabei verfolgen Sie als Sponsor nicht nur das Ziel, Gutes zu tun, sondern auch eigene Werbe- und PR-Ziele.

Ob Sportveranstaltungen, Kunstprojekte oder ökologische Initiativen – die Möglichkeiten sind vielseitig. Sogar Programmsponsoring im TV oder Radio fällt darunter. Doch Vorsicht: Nicht jede Form von Unterstützung wird gleich bewertet, besonders aus steuerlicher Sicht.

Worauf müssen Sie achten?

Beim Sponsoring gelten steuerliche Spielregeln, die Sie kennen sollten, bevor Sie loslegen. Jede Ihrer Ausgaben muss sorgfältig geprüft werden. Hierbei unterscheidet man zwischen:

  1. Betriebsausgaben: Diese sind absetzbar, wenn sie einen wirtschaftlichen Vorteil für Ihr Unternehmen bringen, wie z. B. gesteigerte Bekanntheit oder eine bessere Unternehmensreputation.
  2. Spenden: Ihre Unterstützung kann als Spende gelten, wenn sie ohne Erwartung eines wirtschaftlichen Vorteils und zur Förderung gemeinnütziger Zwecke erfolgt.
  3. Private Lebensführung oder verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Aufwendungen, die nicht betrieblich motiviert sind, können als nicht abzugsfähige Kosten eingestuft werden – eine teure Falle, die Sie vermeiden sollten.

Betriebsausgaben: Werbung, die sich auszahlt

Ihre Sponsoringausgaben gelten als Betriebsausgaben, wenn sie Ihrem Unternehmen nutzen. Sie fördern beispielsweise ein Sportevent, das Ihre Marke prominent bewirbt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sponsoringleistung notwendig oder üblich ist. Entscheidend ist, dass die Vorteile, die Sie daraus ziehen, im Verhältnis zu den Kosten stehen.

Spenden: Wenn das Herz im Vordergrund steht

Unterstützen Sie ein Projekt aus reiner Überzeugung, ohne eine Gegenleistung zu erwarten? Dann könnte Ihre Zuwendung als Spende absetzbar sein. Der Zweck muss allerdings steuerlich begünstigt sein, z. B. Bildung, Kultur oder Umweltschutz.

Was, wenn es privat wird?

Wird Ihre Unterstützung aus rein privaten Interessen erbracht, etwa zur Förderung eines Künstlers in Ihrer persönlichen Ausstellung, sind diese Kosten steuerlich nicht absetzbar. Bei Kapitalgesellschaften droht in solchen Fällen sogar die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung – ein echtes Risiko.

Umsatzsteuer: Das sollten Sie wissen

Wenn die von Ihnen unterstützte Organisation Ihnen eine Gegenleistung erbringt, etwa in Form von Werbung, können Sie die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Unterstützung nicht als Spende oder private Ausgabe eingestuft wird.


Sponsoring ist mehr als nur ein finanzielles Engagement – es ist eine Chance, Ihr Unternehmen und Ihre Werte sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, aber gehen Sie vorbereitet an die Sache heran. Denn mit der richtigen Strategie gewinnen alle: Sie, die Geförderten und die Gesellschaft.

Weihnachten und die (steuerlichen) Tücken des Schenkens

Weihnachtsbaum mit Geschenken

Die Nikoläuse stehen in den Regalen der Supermärkte und die ersten Adventsmärkte öffnen ihre Tore. Zeit also, Ausschau nach schönen Weihnachtsgeschenken zu halten. Damit Ihre Geschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeitende steuerlich absetzbar sind, sollten Sie im Vorfeld Folgendes beachten:

  • Wenn Sie ein Geschenk zu einem persönlichen Ereignis machen, so spricht man von einer Aufmerksamkeit. Als persönliches Ereignis wird z.B. eine Hochzeit, ein Geburtstag, ein Dienstjubiläum oder die Geburt eines Kindes angesehen. Der Wert des Geschenks kann bei Arbeitnehmern bis zu 60 € betragen, ohne dass Steuer und Sozialversicherung anfallen. Bei Geschäftsfreunden sind es ab 2024 netto 50 € (2023 waren es 35 €).

Auch wenn jeder das Weihnachtsfest individuell feiert – ein persönliches Ereignis ist Weihnachten nicht. Somit fallen die Weihnachtsgeschenke nicht unter die Aufmerksamkeiten.

  • Soll das Weihnachtsgeschenk an die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, so sollten Sie eine Sachzuwendung machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuwendung den Wert von 44 € brutto nicht übersteigt und eine Sachleistung erfolgt. Hierzu zählt übrigens auch ein nicht umtauschbarer Warengutschein oder eine Bargeldauszahlung an den Mitarbeiter mit der Auflage, diesen auf eine bestimmte Weise zu verwenden.
  • Weihnachtsgeschenke für Geschäftsfreunde zählen nicht zu den Sachzuwendungen. Hier sieht es wesentlich unkomfortabler aus. Ihre Geschäftsfreunde müssen die Geschenke, die keine Aufmerksamkeiten sind, selbst versteuern. Dies gilt nicht, wenn Ihre Geschenke maximal einen Wert von 10 € netto (sog. Streuartikel) haben. Fallen Ihre Geschenke großzügiger aus, so können Sie die Pauschalsteuer von 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für Ihre Geschäftsfreunde übernehmen. Aber Achtung: Übersteigen Ihre Geschenke den Wert von 50 € netto, sind weder die Geschenke noch die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Der Spaß an Weihnachtspräsenten für Geschäftsfreunde und Mitarbeiter wird also durch den Gesetzgeber ganz schön eingebremst.

Die Alternative: „Gutes tun“

Sie können die Steuerfallen vermeiden und das Geld für die Weihnachtspräsente an eine gemeinnützige Organisation spenden. Die Spende ist sicher abzugsfähig, und Sie helfen damit einem guten Zweck. Wenn Sie dann noch Ihre Geschäftsfreunde zum Geburtstag mit einer Aufmerksamkeit erfreuen, werden Sie Begeisterung auslösen.

Cost-Income-Ratio (CIR): Ein Indikator für die betriebliche Effizienz

Zug

Die Cost-Income-Ratio (CIR) ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl, die insbesondere verwendet wird, um die Effizienz Ihres Unternehmens zu bewerten. Sie gibt an, welcher Anteil der Einnahmen des Unternehmens durch betriebliche Aufwendungen aufgezehrt wird. Mit anderen Worten: Sie misst das Verhältnis zwischen den operativen Kosten und den Erträgen.

Die Formel:

Cost-Income-Ratio (CIR) = Betriebskosten
Gesamterträge × 100

Die CIR zeigt an, wie viel von jedem Euro Umsatz Sie für Kosten aufwenden. Eine niedrigere CIR bedeutet, dass Sie Ihre Kosten gut im Griff haben und einen größeren Teil Ihrer Erträge als Gewinn behalten.

Hier ein Überblick für Sie, um Ihre Unternehmenseffizienz einzuschätzen:

  • Eine CIR unter 50 % gilt in der Regel als sehr gut, da weniger als die Hälfte der Erträge zur Deckung der Kosten verwendet wird. Dies zeigt eine hohe Effizienz.
  • Eine CIR zwischen 50 % und 60 % ist typisch für viele gut geführte Unternehmen.
  • Eine CIR über 60 % kann auf Effizienzprobleme hinweisen. Bei Werten über 70 % wird es oft kritisch, da das Unternehmen dann nur wenig Spielraum für Gewinne hat.

Tipps zur Verbesserung der CIR:

  1. Kostenoptimierung: Durch die Reduzierung operativer Kosten, etwa durch Prozessoptimierung, Digitalisierung oder Outsourcing, können Sie Ihren CIR verbessern.
  2. Ertragserhöhung: Unternehmen können auch durch eine Steigerung der Erträge, beispielsweise durch den Ausbau von Dienstleistungen oder die Erschließung neuer Märkte, die CIR senken.
  3. Technologieeinsatz: Investitionen in Technologien, die die Effizienz steigern, wie Automatisierung und künstliche Intelligenz, können ebenfalls helfen, die CIR zu reduzieren.

Fazit: Die Cost-Income-Ratio ist eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der operativen Effizienz Ihres Unternehmens. Ein bewusster Umgang mit Kosten und Erträgen ist entscheidend, um eine gesunde CIR zu erreichen und die langfristige Rentabilität zu sichern.

Eine wichtige Rolle spielt diese Kennzahl auch beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen.

„Wer sein Unternehmen liebt, der plant: Tipps zur Nachfolgeregelung“

Nachricht

Vielleicht denken Sie, die Unternehmensnachfolge ist ein Thema für später, je nachdem, wie alt Sie sind, vielleicht in zehn oder 20 Jahren? Doch auch hier gilt: Der Frühaufsteher sieht den schönsten Sonnenaufgang – und der kluge Unternehmer plant seine Nachfolge, bevor der Stress beginnt.

Laut aktuellen Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn stehen in Deutschland im Zeitraum von 2022 bis 2026 jährlich etwa 38.000 Unternehmen zur Übergabe an einen Nachfolger an.

Dabei finden nicht alle zur Übergabe anstehenden Unternehmen tatsächlich einen Nachfolger. Laut einer Studie von deutschland-startet.de planen etwa 61 % der Inhaber, die bis 2025 aus dem Geschäft ausscheiden wollen, eine Übergabe an einen Nachfolger. Die übrigen 39 % rechnen damit, den Betrieb zu schließen oder haben noch keine konkreten Pläne.

Die Suche nach geeigneten Nachfolgern stellt dabei eine große Herausforderung dar. Etwa 70 % der mittelständischen Unternehmen sehen hier ein Problem. Dies führt dazu, dass die Zahl der unfreiwilligen Unternehmensstilllegungen voraussichtlich zunehmen wird. Umso wichtiger ist es, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen – unabhängig davon, wann Sie tatsächlich die Übergabe planen.

Frühzeitig planen

Warum ist das wichtig? Sie stellen dadurch sicher,

  • dass Sie ausreichend Zeit haben, um einen geeigneten Nachfolger zu finden,
  • dass kein Unternehmenswert mindernder Investitionsstau entsteht,
  • dass wichtige Entscheidungen nicht unter Zeitdruck getroffen werden müssen,
  • dass der Nachfolger sich – im Idealfall noch übergangsweise vom Seniorchef begleitet – gründlich mit der Firma (und ihren Kunden) vertraut machen kann.

Es geht dabei um so viel: aus Unternehmenssicht um die Sicherung des Fortbestands, Know-hows und der Arbeitsplätze, aus Unternehmersicht um die Sicherung des persönlichen Lebenswerks. Und wer seine Nachfolge frühzeitig regelt, kann die Weichen in seinem Sinn stellen – auch für seine Erben.

Daumenregel: Die Nachfolgephase dauert genauso lang wie die Gründungsphase

Drei bis fünf Jahre dauert es in der Regel, bis die Existenzgründungsphase überstanden ist und alles wie geplant läuft. Und genau das ist auch der Zeitraum, den Sie einplanen sollten, wenn Sie Ihr Unternehmen übergeben oder verkaufen wollen. Je weniger Druck und Zwang dahinterstehen, desto sorgfältiger können Sie die Vorbereitungen und die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers treffen.

Es gibt zwar keinen objektiv „richtigen“ Zeitpunkt für eine Unternehmensübergabe. Aber je besser das Unternehmen läuft, desto attraktiver ist es natürlich für einen Nachfolger.

Entsprechend den Ratingkriterien von Banken sollte die Nachfolge bis zum 55. Lebensjahr geklärt sein. Leider sehen viele Unternehmer in diesem Alter noch keine Notwendigkeit, weil sie sich in der Blüte ihres Lebens befinden und den Gedanken an Nachfolge noch in weiter Ferne sehen. Ab 50 Jahren sollte dennoch beim Unternehmer feststehen, ob eine familieninterne Nachfolge möglich ist oder später ein Verkauf ansteht. Dann können innerhalb von drei bis fünf Jahren verbindliche Entscheidungen getroffen, Regeln und Projektplan vereinbart und ein angemessener Zeitpunkt zur Einarbeitung berücksichtigt werden.

Übergabegrund: „unerwartet“

Frühzeitige Planung hilft auch vorzubeugen, falls der Firmenchef oder die Chefin einen Unfall hat, schwer erkrankt oder stirbt – ein Schicksal, das einen Unternehmer in jedem Alter treffen kann. Dass in einem solchen Fall unerwarteter Geschäftsunfähigkeit die Kinder, die Ehefrau oder die Verwandtschaft „es schon richten“ werden, ist ein Irrtum. Denn eine automatische (geschäftliche) Vertretung aufgrund von Ehe oder Verwandtschaft kennt das deutsche Recht nicht.

Keine automatische Vertretung

Niemand vertritt „automatisch“ einen anderen, der seine Belange selbst nicht mehr wahrnehmen kann: In einem solchen Fall bestimmt das Betreuungsgericht einen – vertrauten oder auch fremden – Betreuer. GmbH-Geschäftsführer oder Prokuristen eines Handelsgewerbes verlieren mit Eintreten der Geschäftsunfähigkeit ihre Organstellung bzw. ihre Prokura. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben kann der Gewerbebetrieb infolge Geschäftsunfähigkeit untersagt werden.

Unternehmer verdrängen offensichtlich die latente Gefahr unvorhersehbarer Ereignisse in der Geschäftsführung. Es wird geschätzt, dass nur gut die Hälfte aller Unternehmer in Deutschland überhaupt eine geregelte Stellvertretung hat. Ganz trübe sieht es hier mit der Nachfolgeplanung aus. So zeigen Erhebungen, dass nur gut ein Viertel der Firmenchefs die Nachfolge geregelt hat (z.B. durch Testament oder Erbvertrag). Unternehmerischer Weitblick sieht anders aus.

Notfallplanung

Seien Sie für den Fall der Fälle vorbereitet und prüfen Sie folgende Punkte kritisch:

Rechtliche Absicherung

  • Besteht ein Ehevertrag?
  • Was passiert im Falle einer Scheidung?
  • Wurde ein Testament/Erbvertrag gemacht?
  • Wenn ja, entspricht der Inhalt noch den gewünschten Zielen der aktuellen Lebenssituation?
    Was steht im Gesellschaftsvertrag?
  • Ist die Erbregelung im Gesellschaftsvertrag mit Testament oder Erbvertrag abgestimmt?

Unternehmerische Absicherung

  • Existiert ein Betriebshandbuch?
  • Sind Stellvertretungen geregelt?
  • Existieren Vollmachten?
  • mit anderen Worten: Läuft der „Laden“ auch ohne Sie?

Finanzielle Absicherung

  • Lebensversicherungen
  • Altersversorgung des Seniors
  • finanzielle Absicherung der Familie im Notfall (z.B. Berufsunfähigkeitsschutz)

Überlassen Sie hier nichts dem Zufall. Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen „Erste-Hilfe-Ordner“ bzw. „Notfallordner“.

Fazit: Vorausschauend handeln lohnt sich

  • Planen Sie drei bis fünf Jahre Vorlaufzeit ein, um alle Aspekte ausführlich abzuwägen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Formulieren Sie schriftlich für sich und Ihre Familie die Ziele, die Sie mit der Übergabe verfolgen. Erstellen Sie dazu einen Projektplan unter folgenden fünf Aspekten: personenbezogen/rechtlich/betriebswirtschaftlich/steuerlich/finanziell.
  • Machen Sie zusätzlich einen Notfallplan, um bei unerwarteten Ereignissen gewappnet zu sein.

Gern unterstützen wir Sie dabei.

Unternehmerische Resilienz: Wie Sie Ihr Unternehmen fit machen, um auch bei Gegenwind Kurs zu halten

Kleine Pflanze

Willkommen im Abenteuer „Unternehmertum“! Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen ist ein Schiff auf hoher See. Die Sonne scheint, die Segel sind gesetzt, und Sie steuern auf eine paradiesische Insel zu. Doch plötzlich ziehen dunkle Wolken auf, der Wind dreht, und Ihr Schiff gerät ins Schlingern. Was jetzt? Anker werfen und abwarten? Oder lieber auf volle Fahrt setzen und das Steuer fest in der Hand halten? Die Antwort liegt in Ihrer unternehmerischen Resilienz – der Fähigkeit, auch bei stürmischen Bedingungen Kurs zu halten.

Schon wieder so ein Buzzword? Was bedeutet unternehmerische Resilienz?

Gute Frage! Resilienz ist das Zauberwort, das Sie vor dem Kentern bewahrt. Es geht darum, wie gut Ihr Unternehmen mit den unvermeidlichen Stürmen des Geschäftslebens umgeht. Sehen Sie Resilienz als eine Art „Schwimmring“: Wenn die Wellen hochschlagen, hält sie Ihr Unternehmen über Wasser, bis sich die Lage beruhigt. Im Klartext: Resiliente Unternehmen sind flexibel, anpassungsfähig und wissen, wie man auch aus Krisen noch Kapital schlägt – im Idealfall in Form eines neuen Geschäftsmodells oder einer verbesserten Strategie.

Ihr Steuerberater als strategischer Lotse

Jetzt, wo wir geklärt haben, was Resilienz ist, stellt sich die Frage: Wie können Sie Ihr Unternehmen darauf vorbereiten, auch in stürmischen Zeiten stabil zu bleiben? Hier kommen wir Steuerberater ins Spiel – nicht als Rettungsschwimmer, sondern als Ihr persönlicher Lotse, der Ihnen hilft, sicher durch wilde Gewässer zu navigieren.

Natürlich sind wir für die grundlegenden Aufgaben wie Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen da – das ist unser Kerngeschäft. Doch wenn es darum geht, Ihr Unternehmen strategisch auf Kurs zu halten, können Sie uns als zusätzlichen Lotsen engagieren. Wir begleiten Sie auf Ihrer Reise, geben Ihnen Ratschläge und helfen Ihnen dabei, die besten Routen zu wählen, um Gefahren zu umschiffen.

Dabei ist eines klar: Die Verantwortung für den Kurs und die Entscheidungen liegt letztlich bei Ihnen als Unternehmer. Unser Job ist es, Sie mit unserem Fachwissen zu unterstützen und Ihnen eine fundierte Beratung anzubieten. Diese Beratungsleistung geht über die klassische Grundlagenarbeit hinaus und ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Wie bei jedem guten Lotsenservice gilt: Qualität hat ihren Preis, aber der ist es wert, um sicher durch unruhige Gewässer zu steuern.

Wie können wir Sie unterstützen?

  1. Finanzielle Schwimmwesten: Eine der wichtigsten Aufgaben ist es, dafür zu sorgen, dass Sie finanziell auf der sicheren Seite sind. Stellen Sie sich uns als Ihre Schwimmwesten vor – wir helfen Ihnen, Ihre Liquidität so zu managen, dass Sie in stürmischen Zeiten nicht baden gehen. Durch kluge Planung und regelmäßige Überprüfung Ihrer Finanzen bleiben Sie immer über Wasser.
  2. Das Anti-Kater-Pflaster des Unternehmertums – Risikomanagement: Wer schon mal einen Tag nach der großen Party im Büro saß, weiß: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Dasselbe gilt für Ihr Unternehmen. Wir helfen Ihnen, Risiken zu identifizieren und vorab Vorkehrungen zu treffen, damit Sie nicht von einer unangenehmen Überraschung getroffen werden. Seien es wirtschaftliche Flauten, plötzliche Kostensteigerungen oder neue gesetzliche Regelungen – mit uns als Berater sind Sie auf alles vorbereitet.
  3. Steueroptimierung – Ihr Notgroschen für schlechte Zeiten: Niemand zahlt gerne Steuern, aber wenn Sie das Ganze richtig angehen, können Sie Ihr Geld dort einsetzen, wo es wirklich gebraucht wird – nämlich als Puffer für schlechtere Zeiten. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Steuern so effizient wie möglich gestalten und dadurch mehr finanziellen Spielraum haben. Denn wer will schon sein hart verdientes Geld den Finanzhaien überlassen, wenn man damit sein Unternehmen sicher durch den nächsten Sturm bringen kann?
  4. Investieren wie ein Kapitän – strategisch und mit Weitsicht: Denken Sie an uns als Ihren persönlichen Lotsen, der Sie sicher durch die Untiefen des Markts navigiert. Gemeinsam mit Ihnen planen wir Investitionen, die Ihr Unternehmen nicht nur schön im Hafen aussehen lassen, sondern auch in den stürmischen Weiten der Wirtschaft bestehen können. Eine ausgewogene Investitionsstrategie ist dabei der Schlüssel – zu viel Risiko könnte das Schiff kentern lassen, zu wenig, und Sie kommen nie aus dem Hafen heraus.
  5. Krisenmanagement – planen Sie den Rettungsring, bevor Sie ihn brauchen: Wenn alles schiefgeht und das Wasser steigt, dann heißt es: Nerven bewahren! Mit einem guten Krisenmanagementplan, den wir gemeinsam erarbeiten, sind Sie vorbereitet, bevor der erste Tropfen das Deck erreicht. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie auch in stürmischen Zeiten den Kopf über Wasser halten und Ihr Unternehmen sicher durch jede Krise steuern können.

Fazit

Kurz gesagt, unternehmerische Resilienz ist Ihre Versicherung gegen die Unwägbarkeiten der Geschäftswelt. Mit der richtigen Planung, kluger Beratung und einem Schuss Gelassenheit können Sie auch in stürmischen Zeiten Kurs halten.

Und vergessen Sie nicht: Ihr Steuerberater ist nicht nur der, der die Zahlen jongliert – er ist Ihr Co-Kapitän, der Ihnen hilft, Ihr Unternehmen sicher durch jedes Gewässer zu navigieren. Also, Segel setzen und volle Fahrt voraus! Gern segeln wir mit Ihnen auf allen sieben Weltmeeren.