Die Gesamtkapital-Rentabilität: Ein Schlüssel zur Bewertung der Unternehmensleistung

Schlüssel im Schloss

Die Gesamtkapital-Rentabilität (GKR) ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die Rentabilität eines Unternehmens im Verhältnis zum gesamten eingesetzten Kapital misst. Sie gibt Aufschluss darüber, wie effizient Sie in Ihrem Unternehmen Ihr gesamtes Kapital nutzen, um Gewinne zu erwirtschaften.

Die GKR ist von großer Bedeutung, da sie Investoren und Management zeigt, wie gut Sie Ihre Ressourcen im Unternehmen einsetzen. Eine hohe GKR signalisiert eine effiziente Nutzung des Kapitals, während eine niedrige GKR auf Verbesserungspotenzial hinweist.

Die Formel: Die Berechnung der Gesamtkapital-Rentabilität erfolgt wie folgt:

Gesamtkapital-Rentabilität = Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) × 100
Gesamtkapital

Das Gesamtkapital setzt sich aus dem Eigenkapital und den verzinslichen Verbindlichkeiten zusammen.

Auswirkungen: Eine hohe GKR deutet darauf hin, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, hohe Erträge aus dem eingesetzten Kapital zu generieren. Andererseits kann eine niedrige GKR auf ineffiziente Prozesse oder eine zu hohe Verschuldung hinweisen, was negative Auswirkungen insbesondere auf Ihre Finanzierungsmöglichkeiten haben kann (Stichwort Basel II).

Welche GKR in Ihrem Fall als hoch oder niedrig gilt, hängt unter anderem von Ihrer Unternehmensart ab. Als Faustregel können 10 % GKR angenommen werden.

Tipps zur Verbesserung:

  1. Kostenmanagement optimieren
  2. Kapital effizient einsetzen
  3. Verschuldung reduzieren
  4. Umsatz steigern

Die Gesamtkapital-Rentabilität ist ein unverzichtbares Instrument zur Bewertung der finanziellen Gesundheit Ihres Unternehmens. Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung dieser Kennzahl können Sie Ihre Attraktivität für Investoren und Banken erhöhen und langfristig erfolgreich sein.

E-Rechnung – der Zeitplan

E-Rechnung Zeitplan

Am 22. März 2024 wurde mit dem Wachstumschancengesetz die Verpflichtung zur
E-Rechnung im B2B-Bereich
verabschiedet.

Die Umsetzung erfolgt dabei in mehreren Stufen, ab dem 1. 1. 2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.

Unser Tipp: schieben Sie das Thema nicht auf dei lange Bank, setzen Sie sich frühzeitig damit auseinander und erstellen einen stressfreien Umsetzungsplan in Ihrem Tempo. (So vermeiden Sie den „Huch, ist schon wieder Weihnachten“- Effekt: Jeder weiß, dass der 24. 12. kommt und dennoch bricht kurz vorher die Hektik aus, um in letzter Minute die Geschnke zu besorgen. 😉

Gern unterstützen wir Sie dabei.

Kontinuierliches Verbesserungsmanagement – wie aus Beschwerden Chancen werden

Smylei

Beschwerdemanagement – aus Beschwerden Loyalität schaffen

Eine Kundenbeschwerde ist ein Geschenk – auch wenn es manchmal nicht hübsch verpackt ist. Sie bietet die Chance, Schwachstellen zu erkennen und den Kunden noch enger an das Unternehmen zu binden. Wer Beschwerden ernst nimmt und konstruktiv bearbeitet, zeigt dem Kunden, dass seine Meinung wertgeschätzt wird.

Warum ist gerade der erfolgreiche Umgang mit Beschwerden so wichtig?
Studien zeigen, dass eine negative Erfahrung in der Regel zwei- bis viermal öfter weitererzählt wird als eine positive. Zudem beschweren sich nur etwa 4 % der unzufriedenen Kunden überhaupt direkt beim Unternehmen – die meisten wechseln zur Konkurrenz und erzählen anderen über ihre negativen Erfahrungen, ohne dass Sie die Chance bekommen, es wiedergutzumachen.

Ermuntern Sie deshalb Ihre Kunden auf jeden Fall, sich immer an Sie zu wenden, wenn etwas mal nicht ganz passt. Wie wäre es zum Beispiel mit diesem Spruch auf der Rechnung oder an der Ausgangstür Ihres Geschäfts:

„Wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden waren, sagen Sie es weiter. Wenn nicht, sagen Sie es uns.“

Positive Haltung gegenüber Beschwerden

Es fällt nicht immer leicht, ruhig zu bleiben, wenn sich ein Kunde beschwert und dabei emotional wird. Doch genau in solchen Momenten ist es wichtig, professionell zu reagieren.

Zwei Merksätze, die Ihnen und Ihren Mitarbeitenden helfen, eine positive Einstellung hinsichtlich Beschwerden einzunehmen:

  1. Ein Kunde, der sich beschwert, nimmt sich extra Zeit dafür, um uns zu spiegeln, dass etwas nicht passt. Dieser Kunde will also eine Lösung, um wieder ein zufriedener Kunde bei uns zu sein.
    1. Der Kunde tut etwas für sich, nicht gegen mich. Auch wenn die Beschwerde lautstark oder verärgert vermittelt wird, es geht nicht um meine Person. Der andere will seine Emotionen loswerden können und sucht nach einer Lösung.

Praktische Umsetzungstipps

  1. Beschwerdeprozess definieren: Ein klarer, einfacher Prozess, den alle Mitarbeiter kennen, hilft, Beschwerden strukturiert und effektiv zu bearbeiten.

Ein Unternehmen hat sich folgende Regeln im Umgang mit Beschwerden gegeben:

  • Wir begrüßen unseren Kunden – möglichst mit Namen –, auch wenn er uns in seiner Aufregung nicht gegrüßt hat.
  • Wir lassen den Kunden ausreden und bleiben dabei höflich.
  • Wir entschuldigen uns für das Missgeschick und übernehmen die Verantwortung, auch wenn wir den Fehler nicht verursacht haben.
  • Wir bedanken uns für die Beschwerde.
  • Wir leiten Schritte in die Wege, um den Mangel schnellstmöglich zu beheben.
  • Wir informieren unseren Kunden laufend über den Fortgang.
  1. sofortige Reaktion: Zeigen Sie dem Kunden, dass seine Beschwerde ernst genommen wird, indem Sie schnell reagieren und erste Maßnahmen einleiten. Erarbeiten Sie dazu mit Ihren Mitarbeitern konkrete Formulierungshilfen, denn eine Beschwerde löst Stress aus, und im schlimmsten Fall erfolgt dann auf den vermeintlichen Kundenangriff ein Gegenangriff in der Art: „Ja kein Wunder, dass das passiert ist. Sie haben ja auch … gemacht. Da können wir ja gar nichts dafür“ usw. usf.

    Der wichtigste Satz dabei lautet: „Ich werde mich sofort persönlich darum kümmern“ und danach entsprechend handeln.
  2. Danke sagen: Zeigen Sie dem Kunden Wertschätzung und sagen Sie Danke dafür, dass sein Anliegen zur Verbesserung des Unternehmens beiträgt.
  3. Überraschungseffekt nutzen: Der Grund für die Beschwerde wurde behoben, und Ihr Kunde ist zufrieden? Dann setzen Sie jetzt noch das i-Tüpfelchen obendrauf und überraschen Sie mit einem kleinen Geschenk. Denn wenn Beschwerden nicht nur gut, sondern aus Kundensicht großartig gelöst wurden, dann werden diese Erlebnisse überdurchschnittlich häufig weitererzählt.

Fazit

Fehler- und Beschwerdemanagement sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide bieten immense Chancen für Wachstum und Kundenbindung, wenn sie mit einer positiven Haltung und den richtigen Strategien angegangen werden. Offene Kommunikation, Fehlertoleranz und eine lösungsorientierte Beschwerdebearbeitung sind dabei die Schlüssel zum Erfolg.

Nutzen Sie diese Ansätze und machen Sie aus Ihrem Unternehmen eine lernende Organisation, die aus Fehlern wächst und Beschwerden in Loyalität verwandelt. Denn letztlich sind es diese Prozesse, die ein Unternehmen stark und wettbewerbsfähig machen.

Kontinuierliches Verbesserungsmanagement – wie aus Fehlern Chancen werden

Fehler

Fehler- und Beschwerdemanagement – zwei Begriffe, die bei vielen von uns vielleicht erst mal ein ungutes Gefühl hervorrufen. Doch in Wahrheit sind sie der Schlüssel zu Wachstum und Erfolg, wenn man sie richtig anpackt. Denn: Wer Lerngelegenheiten erkennt und daraus lernt und gleichzeitig Kundenbeschwerden konstruktiv nutzt, wird langfristig profitieren. Lassen Sie uns die zwei Seiten dieser Medaille genauer anschauen und herausfinden, wie eine positive Haltung und konkrete Maßnahmen Ihr Unternehmen voranbringen können.

Fehlermanagement – aus Fehlern lernen und wachsen

Positive Haltung gegenüber Fehlern

Es sagt sich immer so leicht, dass Lerngelegenheiten Chancen sind. Doch niemand macht Fehler absichtlich – denn dann wären es keine Fehler, sondern Sabotage. Trotzdem haben wir in unserem Kulturkreis und vor allem in der Schule gelernt, dass Fehler schlecht sind und negative Konsequenzen haben.

Entscheidend ist also nicht, dass wir Fehler gut finden, sondern dass wir sie als unvermeidlichen Teil des Lernprozesses akzeptieren und die negativen Konsequenzen des Verschweigens erkennen. Denn wenn wir Fehler verschweigen, können wir nicht daraus lernen. Im schlimmsten Fall wiederholt ein anderer den Fehler, oder ein kleiner Fehler kumuliert sich durch weitere Fehler zu einem großen.

Psychologische Hürden überwinden

Mitarbeiter haben oft Angst, Fehler zuzugeben. Diese Angst ist tief verwurzelt und hat viel mit den negativen Erfahrungen in der Vergangenheit zu tun. Hier einige Strategien, um diese Hürden zu überwinden:

  • Lerngelegenheit statt Fehler: Manchmal machen Worte den Unterschied. Sprechen Sie im Unternehmen konsequent von Lernchancen oder -gelegenheiten statt von Fehlern, und die Haltung wird sich ändern.
  • Fehlertoleranz kommunizieren: Machen Sie von Anfang an klar, dass Lerngelegenheiten nicht bestraft, sondern als Chance gesehen werden. Es geht darum, diese Erfahrungen als Sprungbrett für Verbesserungen zu nutzen.
  • Vorbildfunktion übernehmen: Sprechen Sie als Führungskraft offen über eigene Lerngelegenheiten und zeigen Sie, wie Sie daraus gelernt haben. Das schafft Vertrauen und ermutigt Mitarbeiter, ebenfalls offen zu sein.
  • lernfreundliche Feedbackkultur etablieren: Geben Sie konstruktives Feedback, das nicht verurteilt, sondern zum Nachdenken und Lernen anregt. Kritik sollte immer lösungsorientiert und respektvoll sein.

Praktische Umsetzungstipps

  1. Lernrunden einführen: regelmäßige Meetings, in denen offen über Lerngelegenheiten gesprochen wird, ohne dass jemand Angst haben muss, verurteilt zu werden. Solche Runden fördern das Vertrauen und die Lernbereitschaft im Team.
  2. Lernprotokolle führen: Mitarbeiter dokumentieren ihre Erfahrungen und die daraus gezogenen Lehren. Das hilft nicht nur dem Einzelnen, sondern auch dem gesamten Team, von den Erfahrungen anderer zu profitieren.
  3. Trainings und Workshops: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für eine konstruktive Fehlerkultur. Rollenspiele und Fallstudien können hier sehr hilfreich sein, um den Umgang mit Lerngelegenheiten zu üben und zu reflektieren.

Feedback-Beispiel für einen Chef

Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter hat einen Fehler begangen, der einen Kunden verärgert hat. Ein fehlerfreundliches Feedback könnte folgendermaßen aussehen:

Chef: „Hallo [Name des Mitarbeiters], ich wollte mit dir über die Situation von gestern sprechen. Dabei ist eine Lerngelegenheit aufgetaucht. Erst mal möchte ich dir sagen, dass solche Herausforderungen ganz normal sind und es wichtig ist, dass wir daraus lernen. Niemand ist perfekt, und es ist vollkommen in Ordnung, dass so etwas passiert.

Lass uns zusammen anschauen, was genau passiert ist und wie wir das in Zukunft vermeiden können. Was glaubst du, hat zu dieser Erfahrung geführt? Gibt es etwas, das wir im Prozess oder in der Kommunikation verbessern können? Ich schätze deine Offenheit und deinen Einsatz sehr und möchte sicherstellen, dass du die Unterstützung bekommst, die du brauchst, um solche Situationen in Zukunft besser handhaben zu können.

Mir ist wichtig, dass du weißt, dass du nicht allein bist und dass wir als Team aus solchen Erfahrungen lernen. Hast du vielleicht schon eine Idee, was wir anders machen könnten?“

Das Wachstumschancengesetz im Kurzticker

Pflanze

Am 27.03.2024 ist es dann doch noch wahr geworden: Das Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem es am 22.03.2024 die Bundesratssitzung passiert hatte.

Jetzt können wir endlich mit Sicherheit sagen, welche Wachstumsanreize geschaffen werden – da ist für jeden tatsächlich etwas dabei. Nachfolgend lesen Sie die Änderungen im Kurzticker:

  1. Für alle Steuerbürger
  2. Ein Verlustvortrag kann bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. € (Ehegatten 2 Mio. €) unbegrenzt abgezogen werden. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahrs beschränkt (bisher: 60 %). Das gilt für die Jahre 2024 bis 2027.
  3. Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintritts­jahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 % nur noch 82,5 %, und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 %.
  4. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien) bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1.000 € beträgt (bisher: 600 €).
  • Für Unternehmer
  • Geschenke an Geschäftsfreunde: 50 € pro Wirtschaftsjahr (bisher: 35 €)
  • private Kfz-Nutzung von E-Autos: 0,25 %, wenn Bruttolistenpreis < 70.000 € (bisher: < 60.000 €)
  • Es gibt wieder eine degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt worden sind. Sie beträgt höchstens das Zweifache des bei der linearen Jahres-AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes und maximal 20 %.
  • Bei beweglichen Wirtschaftsgütern gibt es eine Sonderabschreibung in Höhe von nun 40 % (bisher: 20 %), wenn die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr, das der Investition vorangeht, nicht überschritten wurde.
  • Es gibt keine Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlung, wenn die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € (bisher 1.000 €) betragen hat.
  • Die Möglichkeit der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten wird von 600.000 € auf 800.000 € angehoben.
  • Die Buchführungspflicht beginnt erst ab einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 € (bisher: 600.000 €) im Kalenderjahr oder ab einem Gewinn in Höhe von 80.000 € (bisher: 60.000 €).
  • Für Arbeitgeber
  • Der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug übernachten, wird von 8 € auf 9 € angehoben.
  • Arbeitgeber können die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung mit einem Pausch­steuersatz von 20 % erheben, wenn der steuerliche Durchschnittsbetrag ohne Versicherungssteuer 100 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Dieser Grenzbetrag wird aufgehoben.
  • Für Immobilienbesitzer und die, die es werden wollen
  • Es gibt nun eine degressive AfA für Wohngebäude in Höhe von 5 %. Sie kann angesetzt werden, wenn mit der Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen  oder der Kaufvertrag nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird.
  • Zusätzlich gibt es eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau mit bis zu 5 % im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren, wenn die Bau­kostenobergrenze von 5.200 €/m² nicht überschritten wurde. Die Bemessungsgrundlage beträgt aber nur maximal 4.000 €/m².

Nicht umgesetzt wurden dagegen:

  • Freigrenze i.H.v. 1.000 € für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 €
  • Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
  • erweiterter Verlustrücktrag
  • Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 €
  • Anhebung des Fördersatzes für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
    (nicht zuletzt durch unseren Kampf gegen diese Vorschrift – wir sind schließlich Steuerberater*innen für Sie und nicht Steuerverräter für die Finanzverwaltung)

Das waren nun die wichtigsten Änderungen in aller Kürze. Wie Sie sich denken können, steckt der Teufel im Detail. Deshalb gilt: Bei Fragen zu den einzelnen Punkten beraten wir Sie gerne!

„Neu auf dem Regal: Ihr digitaler Bücherwurm – Die aktualisierten GoBD-Richtlinien!“

Regal

Wussten Sie, dass im digitalen Zeitalter sogar die Buchführungsregeln ein Update erhalten? Ja, richtig gehört – die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) haben sich frisch herausgeputzt und sind bereit für das 21. Jahrhundert. Also, werfen wir einen Blick auf das, was für Sie als Unternehmer wirklich wichtig ist.

Erstens: Klarheit und Wahrheit bleiben König. Die Grundpfeiler der Buchführung – Nachvollziehbarkeit, Klarheit, und die gute alte Vollständigkeit – haben eine kleine Auffrischung erfahren. Gähn, sagen Sie? Vielleicht, aber bedenken Sie, dass diese Prinzipien das Rückgrat Ihrer finanziellen Transparenz sind.

Zweitens: Willkommen in der digitalen Welt. Die kleinen, fast unscheinbaren Änderungen im Wortlaut, wie die Ersetzung von „Finanzverwaltung“ durch „Finanzbehörde“, signalisieren etwas Größeres. Der Zugang zu Ihren Daten geht jetzt vermehrt über digitale Schnittstellen – auch über die Cloud. Bedeutet das mehr Bürokratie? Nicht unbedingt, aber es heißt, dass Ihre Daten schneller und öfter gefragt sein könnten, besonders wenn die Betriebsprüfung ansteht.

Drittens: Der Größenunterschied zählt. Für die kleinen Fische im Teich – Unternehmen mit einem Umsatz unter 22.000 € – gibt es gute Nachrichten. Die Regeln werden nun größenabhängig angewendet. Mit anderen Worten: Man will nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Sie nutzen Excel für Ihre Aufzeichnungen? Kein Problem, die Beweislast bleibt beim Finanzamt.

Was bedeutet das für Sie? Diese Änderungen treten am 1. April 2024 in Kraft, und nein, das ist kein Aprilscherz! Es ist wichtig, dass Sie und Ihr Steuerberater auf dem Laufenden bleiben, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich hoffe, diese kleinen Einblicke haben Ihnen die neuen GoBD-Richtlinien etwas schmackhafter gemacht. Denken Sie daran: Ein gut geführtes Buch hält nicht nur die Finanzbehörde fern, sondern erspart Ihnen auch Kopfschmerzen bei der nächsten Betriebsprüfung.

Für Fragen stehen wir Ihnen wie immer zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Bücher nicht nur ordentlich, sondern auch zukunftssicher sind!

Bleiben Sie neugierig und gut informiert!

Lotse Mandantenmagazin Sommer 2024

Lotse JHP 0724

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

    • Das Wachstumschancengesetz im Kurzticker
    • Die aktualisierten GoBD-Richtlinien
    • Kontinuierliches Verbesserungsmanagement – wie aus Fehlern und Beschwerden Chancen werden
    •  Nettolohnoptimierung – Da freuen sich Ihre Mitarbeitenden
    • E-Rechnung der Zeitplan

Zum Download oder direkt hier lesen

Wie effizient ist Ihr Unternehmen? – EBIT und EBITDA geben Auskunft

Finanzielle Gesundheit

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes – also der Ertrag vor Abzug von Zinsen und Steuern) und EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization – hier werden zusätzlich die Abschreibungen wieder addiert) sind wichtige Kennzahlen in der Finanzanalyse, die Ihnen dabei helfen, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu bewerten.

Die Formel

EBIT      = Gewinn + Zinsen + Steuern

EBITDA = Gewinn + Zinsen + Steuern + Abschreibungen

EBIT zeigt den Gewinn Ihres Unternehmens vor Berücksichtigung von Zinsen und Steuern. Diese Kennzahl ist nützlich, um die Rentabilität Ihres Kerngeschäfts zu beurteilen, da es zeigt, wie profitabel ein Unternehmen rein aus operativer Sicht ist. Es ermöglicht auch den Vergleich der finanziellen Leistungsfähigkeit verschiedener Unternehmen, da es unabhängig von der Steuer- und Finanzierungsstruktur ist.

EBITDA geht noch einen Schritt weiter und entfernt zusätzlich Abschreibungen und Amortisationen von EBIT. Dadurch werden nicht zahlungswirksame Buchungen eliminiert, um eine bessere Einschätzung der operativen Leistungsfähigkeit zu ermöglichen. EBITDA wird oft verwendet, um die finanzielle Gesundheit von Unternehmen zu bewerten, insbesondere in Branchen mit hohen Investitions- und Abschreibungskosten wie dem Technologiesektor.

Beide Kennzahlen sind für Investoren, Kreditgeber und Manager von großem Interesse, da sie Einblicke in die Rentabilität und den Cashflow eines Unternehmens bieten. Sie helfen bei der Bewertung der operativen Effizienz, der Schuldenfähigkeit und der finanziellen Stabilität.

Dennoch sollten Sie sie nicht isoliert betrachten, sondern sie sollten immer im Zusammenhang mit anderen Finanzkennzahlen und der Branchenentwicklung analysiert werden, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

Unser Tipp: Eine Position, die die Vergleichbarkeit von Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbR oder KG mit Kapitalgesellschaften schwer macht, sind die Geschäftsführergehälter in der Kapitalgesellschaft. Diese sollten Sie entsprechend auch herausrechnen.

Wie KMU vom Nachhaltigkeitsbericht heute schon profitieren

Nachhaltigkeit

Denn Größe spielt keine Rolle…

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie nachhaltig Ihr Unternehmen eigentlich arbeitet? In einer Welt, in der Banken zunehmend auf Nachhaltigkeitsnachweise bei der Kreditvergabe pochen und die Gesellschaft immer lauter nach umweltbewusstem Handeln ruft, ist das keine bloße Grübelei mehr – es ist eine geschäftskritische Überlegung.

Auch KMU profitieren davon, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen

Zwar sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Unterschied zu großen Unternehmen derzeit nicht verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aber die Zeichen stehen auf Wandel. Es geht nicht nur darum, regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern vielmehr darum, einen Schritt voraus zu sein und die Chancen, die sich aus nachhaltigem Wirtschaften ergeben, proaktiv zu nutzen.

1. Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil
Sehen Sie Nachhaltigkeit nicht als Bürde, sondern als Chance. Unternehmen, die sich frühzeitig mit ökologischen und sozialen Standards auseinandersetzen, gewinnen an Glaubwürdigkeit und Attraktivität – sowohl bei Kunden als auch bei Investoren. Und insbesondere junge Mitarbeitende finden nachhaltige Arbeitgeber besonders attraktiv.

2. Risikomanagement und Zukunftssicherung
Nachhaltiges Wirtschaften hilft dabei, Risiken zu minimieren, sei es durch den bewussten Umgang mit Ressourcen oder durch die Förderung eines gesunden und zufriedenen Arbeitsumfeldes. Langfristig sichert dies nicht nur Ihr Unternehmen, sondern ebnet auch den Weg für Innovationen und neue Geschäftsmodelle.

3. Der erste Schritt: Bestandsaufnahme
Beginnen Sie mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Welche nachhaltigen Praktiken sind bereits in Ihrem Unternehmen verankert? Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial? Diese Selbstreflexion ist der Grundstein für Ihren individuellen Nachhaltigkeitsbericht.

4. Nachhaltigkeitsbericht als Leitfaden
Ein Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als ein Dokument für externe Stakeholder. Er ist ein Werkzeug für die interne Steuerung und Entwicklung. Er hilft dabei, Ziele zu setzen, Fortschritte zu messen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren.

5. Kleine Schritte, große Wirkung
Sie müssen nicht sofort alles umkrempeln. Beginnen Sie mit kleinen, aber bedeutenden Schritten. Vielleicht ist es die Umstellung auf Ökostrom, die Einführung eines Recyclingsystems oder die Förderung der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen.

6. Das Lieferkettengesetz: Indirekte Auswirkungen auf KMU

Ein weiterer entscheidender Punkt, den KMU im Auge behalten sollten, ist das Lieferkettengesetz. Dieses Gesetz, das primär für große Konzerne gilt, verlangt von Unternehmen, die Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette zu übernehmen, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards. Was bedeutet das für kleine und mittelständische Unternehmen? Auch wenn sie selbst nicht direkt unter das Gesetz fallen, sind sie dennoch indirekt betroffen, da Konzerne zunehmend Nachweise über nachhaltige Praktiken von ihren Zulieferern fordern.

Sie sind Zulieferer für Großunternehmen und Konzerne? Dann ist es unerlässlich, sich mit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes auseinanderzusetzen und entsprechende Nachhaltigkeitsstandards zu implementieren. Das kann von der Einhaltung bestimmter Umweltstandards bis hin zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen reichen. Die frühzeitige Anpassung an diese Standards bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihre Geschäftsbeziehungen zu sichern und auszubauen, sondern auch Ihre eigene Nachhaltigkeitsagenda proaktiv zu gestalten.

Fazit

Nachhaltigkeit ist kein vorübergehender Trend, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmensstrategie. Als KMU jetzt proaktiv einen Nachhaltigkeitsbericht zu entwickeln und umzusetzen bedeutet, für die Zukunft gerüstet zu sein. Es geht nicht darum, ins Schwitzen zu kommen, wenn die Anforderungen steigen, sondern darum, mit einem kühlen Kopf und klaren Zielen voranzuschreiten.

Machen Sie den ersten Schritt. Ihr Vorteil heute: Sie können eine abgespeckte Variante des Nachhaltigkeitsberichts erstellen, individuell zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse. Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und nicht zuletzt die Umwelt werden es Ihnen danken. Nachhaltiges Wirtschaften ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen, zukunftssicheren und verantwortungsbewussten Unternehmensführung.

Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen – Freibetrag nutzen

Blume in der Giesskanne

Mitarbeitende zu Mit-Unternehmern machen

Das Thema der Mitarbeiterbindung können Sie auf verschiedene Arten angehen. Eine davon ist die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter an Ihrem Unternehmen. Mit diesem Schritt wird das unternehmerische Denken Ihrer Mitarbeitenden gefördert. Außerdem können Sie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schon frühzeitig in die Unternehmensleitung integrieren und an dem erwirtschafteten Gewinn beteiligen. Aber Vorsicht: Damit Ihre Mitarbeitenden nicht vom Finanzamt frühzeitig zur Kasse gebeten werden, ist einiges zu beachten.

Freibetrag bis 2.000 € nutzen

Eine Variante ist die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Ihrem Unternehmen an Ihre Mitarbeitenden. In dem Fall müssen Sie allen Arbeitnehmenden einer Gruppe eine Beteiligung an Ihrem Unternehmen in Form von GmbH-Anteilen, Aktien oder stillen Beteiligungen anbieten. Die Beteiligung kann zusätzlich oder auch durch Entgeltumwandlung angeboten werden. Allerdings ist nur ein Betrag bis zu 2.000 € steuerfrei. Der übersteigende Betrag ist als Arbeitslohn steuerpflichtig.

Aufgrund der Beteiligung Ihrer Mitarbeitenden an Ihrem Unternehmen erhalten diese zunächst keine liquiden Mittel. Um hier eine Belastung für die Mitarbeitenden zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der aufgeschobenen Besteuerung geschaffen, wenn es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung handelt. Hierzu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Die aufgeschobene Besteuerung kann nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden, wenn diese

  • nicht vor mehr als 20 Jahren gegründet wurden,
  • einen maximalen Umsatz von 100 Mio. € erzielen,
  • die Bilanzsumme maximal 86 Mio. € beträgt,
  • die Anzahl der Mitarbeitenden 1.000 nicht übersteigt.

Die Besteuerung der Übertragung der Vermögensbeteiligung an den Mitarbeitenden wird bis zum Eintritt bestimmter Ereignisse hinausgeschoben, und zwar auf den Zeitpunkt

  • einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Verfügung über die Beteiligung,
  • der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder
  • spätestens nach 15 Jahren.

Im Fall einer Wertminderung der Vermögensbeteiligung zwischen ursprünglicher Übertragung und dem Zeitpunkt der Besteuerung wird nur der niedrigere Wert der Besteuerung unterworfen. Werden die Anteile bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zurück erworben, so wird die tatsächlich gezahlte Vergütung versteuert.

Die Nachbesteuerung kann abgewendet werden, indem Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unwiderruflich erklären, die Haftung für die eigentlich einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer zu übernehmen. In diesen Fällen löst erst die spätere Übertragung eine Besteuerung aus.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie über eine Mitarbeiterbeteiligung nachdenken. Gern beraten wir Sie dazu.