Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen erreicht mehr Sichtbarkeit, steigert den Umsatz und setzt sich gleichzeitig für wichtige gesellschaftliche Themen ein. Klingt gut? Genau das kann Sponsoring für Sie leisten. Doch wie funktioniert es genau, und worauf sollten Sie achten?
Was bedeutet Sponsoring für Sie?
Lassen Sie uns mit der Definition des Bundesfinanzministeriums starten – atmen Sie tief durch: Sponsoring ist die Unterstützung von Personen, Gruppen oder Organisationen in Bereichen wie Sport, Kultur, Wissenschaft oder Umwelt durch Geld oder Sachleistungen. Dabei verfolgen Sie als Sponsor nicht nur das Ziel, Gutes zu tun, sondern auch eigene Werbe- und PR-Ziele.
Ob Sportveranstaltungen, Kunstprojekte oder ökologische Initiativen – die Möglichkeiten sind vielseitig. Sogar Programmsponsoring im TV oder Radio fällt darunter. Doch Vorsicht: Nicht jede Form von Unterstützung wird gleich bewertet, besonders aus steuerlicher Sicht.
Worauf müssen Sie achten?
Beim Sponsoring gelten steuerliche Spielregeln, die Sie kennen sollten, bevor Sie loslegen. Jede Ihrer Ausgaben muss sorgfältig geprüft werden. Hierbei unterscheidet man zwischen:
- Betriebsausgaben: Diese sind absetzbar, wenn sie einen wirtschaftlichen Vorteil für Ihr Unternehmen bringen, wie z. B. gesteigerte Bekanntheit oder eine bessere Unternehmensreputation.
- Spenden: Ihre Unterstützung kann als Spende gelten, wenn sie ohne Erwartung eines wirtschaftlichen Vorteils und zur Förderung gemeinnütziger Zwecke erfolgt.
- Private Lebensführung oder verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Aufwendungen, die nicht betrieblich motiviert sind, können als nicht abzugsfähige Kosten eingestuft werden – eine teure Falle, die Sie vermeiden sollten.
Betriebsausgaben: Werbung, die sich auszahlt
Ihre Sponsoringausgaben gelten als Betriebsausgaben, wenn sie Ihrem Unternehmen nutzen. Sie fördern beispielsweise ein Sportevent, das Ihre Marke prominent bewirbt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sponsoringleistung notwendig oder üblich ist. Entscheidend ist, dass die Vorteile, die Sie daraus ziehen, im Verhältnis zu den Kosten stehen.
Spenden: Wenn das Herz im Vordergrund steht
Unterstützen Sie ein Projekt aus reiner Überzeugung, ohne eine Gegenleistung zu erwarten? Dann könnte Ihre Zuwendung als Spende absetzbar sein. Der Zweck muss allerdings steuerlich begünstigt sein, z. B. Bildung, Kultur oder Umweltschutz.
Was, wenn es privat wird?
Wird Ihre Unterstützung aus rein privaten Interessen erbracht, etwa zur Förderung eines Künstlers in Ihrer persönlichen Ausstellung, sind diese Kosten steuerlich nicht absetzbar. Bei Kapitalgesellschaften droht in solchen Fällen sogar die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung – ein echtes Risiko.
Umsatzsteuer: Das sollten Sie wissen
Wenn die von Ihnen unterstützte Organisation Ihnen eine Gegenleistung erbringt, etwa in Form von Werbung, können Sie die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Unterstützung nicht als Spende oder private Ausgabe eingestuft wird.
Sponsoring ist mehr als nur ein finanzielles Engagement – es ist eine Chance, Ihr Unternehmen und Ihre Werte sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, aber gehen Sie vorbereitet an die Sache heran. Denn mit der richtigen Strategie gewinnen alle: Sie, die Geförderten und die Gesellschaft.