Arbeitszimmer absetzen: Ja oder Nein?

Computer mit Elefant

Die Kosten für ein Arbeitszimmer im Home-Office dürfen Sie absetzen, wenn es Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist oder Sie am Arbeitsplatz Ihres Arbeitgebers nicht alle Arbeiten erledigen könnten. Anhand des Kurzchecks können Sie prüfen, ob Ihre Kosten voll zählen, das Finanzamt Ihnen nur 1.250 € gewährt oder keine Werbungskosten absetzbar sind.

Ausgaben für das Arbeitszimmer sind zum Beispiel:
• Miete und Nebenkosten nach Anteil an der Gesamtwohnfläche oder bei Eigentum anteilige Abschreibung, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Reparatur- und Nebenkosten,
• anteilige Stromkosten und anteilige Beiträge zur Hausratversicherung,
• Renovierungskosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe, Ausstattung wie Lampen, Teppich, Gardinen, aber kein Luxus. Kosten für Büromöbel
und beruflich genutzte Computer zählen immer.

Homeoffice – 3 Tipps, wie Sie Arbeitszimmer und Ausstattung bei der ESt 2020 absetzen können

ARbeitszimmer

Das Arbeitszimmer war in den letzten Jahren ja nur noch in Ausnahmefällen bei der Einkommensteuer absetzbar. Dieses Jahr sieht das an der ein oder anderen Stelle anders aus.

  • Wenn ein(e) Mitarbeiter(in) ein eigenes Zimmer zu Hause hat, das die Voraussetzungen eines „häuslichen Arbeitszimmers“ im Sinne des Steuerrechts erfüllt, kann das bei der Steuererklärung 2020 Steuern sparen. Als Arbeitgeber stellen Sie Ihrem Mitarbeiter dafür eine Bescheinigung aus. Darin muss die Notwendigkeit und der Zeitraum der Homeoffice-Tätigkeit bescheinigt werden. So kann das Arbeitszimmer dann steuermindernd in der Einkommensteuererklärung 2020 geltend gemacht werden (hierbei unterstützen wir gern).
  • Wenn Sie als Arbeitgeber die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes (hier ist kein abgetrenntes Zimmer notwendig) übernehmen, fallen für diese „Sachleistung“ weder Steuern noch Sozialversicherung an. Achtung: Die Rechnungen müssen auf Ihr Unternehmen lauten!! Mögliche Ausstattungen sind zum Beispiel Schreibtisch, Beleuchtung, Stuhl, EDV oder das Handy.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, das Arbeitszimmer vom Mitarbeiter anzumieten. Da braucht es einen rechtlich gültigen Mietvertrag. Ihr(e) Mitarbeiter(in) kann dann im Rahmen der Steuererklärungen die Mieteinnahmen minus aller (anteiligen) Kosten als Vermietungseinkünfte versteuern. Vorteil – weniger Steuern und gar keine Sozialversicherung. Diese Möglichkeit lohnt sich in der Regel nur bei längerfristigen Verträgen. Sprechen Sie uns vorher auf jeden Fall an.