Zurück auf Los – Umsatzsteuerregelungen ab 2021

Titel Sonderlotse Umsatzsteuer

Die von der Regierungskoalition beschlossene Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % läuft nun wieder aus.


Also raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln? Im Prinzip schon.

Einen Unterschied zum Juli gibt es aber schon: Da die Senkung der Umsatzsteuer sehr schnell und überraschend kam, gab es erleichternde Übergangsregeln. Dies hat der Fiskus bei der aktuellen Umstellung nicht für notwendig erachtet.

Damit sich jeder von Ihnen schnell einen Überblick verschaffen kann, halten wir die Texte hier möglichst kurz. Auch konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Grundsätze – die Einzelfälle werden / haben wir mit Ihnen persönlich geklärt.

Auf 6 Seiten das Wichtigste in Kürze

Mehrwertsteuersenkung ab 1.7. – Massnahmenplan für Unternehmer

Eilmeldung

Das Herzstück des Konjunkturpakets: die Koalitionsspitze in Berlin hat sich gestern Abend auf eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 geeinigt.

Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf, um Ihre internen Strukturen bis zum 1.7. an die neuen Umsatzsteuersätze anzupassen. Wir empfehlen Ihnen folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Kassensysteme

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Kassenaufsteller in Verbindung, damit die neuen Steuersätze auch am 1. Juli zu Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass die Servicetelefone hier heiß laufen – first come first served

  • Fakturierungsprogramme

Auch hier ist eine Umstellung Ihres Rechnungsprogramms durch Ihren Softwareanbieter vorzunehmen. Werden in den Rechnungen für Lieferungen nach dem 1. Juli weiterhin 19% Mehrwertsteuer bzw. 7 % ausgewiesen, muss der höhere Betrag an das Finanzamt gezahlt werden!

  • Dauerrechnungen

Miet- und Leasingverträge mit Umsatzsteuer sind bei den meisten Mandanten zu finden. Ihr Vertragspartner wäre verpflichtet, eine neue zeitlich befristete Dauerrechnung mit 16% für den Zeitraum Juli-Dezember auszustellen. In den meisten Fällen haben Sie mit den Vertragspartnern eine sogenannte „Nettopreisvereinbarung“, so dass sich die Zahlung ab Juli reduziert.

  • Retouren

Erstattungen für Retouren unterliegen ab dem 1. Juli nicht automatisch dem abgesenkten Steuersatz. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung (siehe Punkt 6.)!

  • Abschlags- und Schlussrechnungen

Sollten Sie (insbesondere im Handwerk) mit Abschlags- und Schlussrechnungen arbeiten, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gibt es in Kürze weitere Informationen.

  • Vorschüsse

Zahlt der Kunde vorab (vor dem 01.07.) und die Lieferung erfolgt beispielsweise erst im August 2020, dann ist bereits der reduzierte Steuersatz auf der Rechnung aufzuführen.

  • Abgrenzungsprobleme Juni / Juli 2020

ACHTUNG: Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ausführung der Leistung. Dabei ist der Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung (z.B. im August 2020) irrelevant!! Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter im Nachgang auf eine saubere Abgrenzung der befristeten Steuersenkung achten werden!

Wir werden Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Neben der Senkung der Umsatzsteuer wurden auch andere Maßnahmen (z.B. degressive Abschreibung bis 25%; Verlustrücktrag) beschlossen. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Dazu informieren wir Sie in Kürze.

Was macht eigentlich ein…?

Monitor

Mitarbeiter Rechnungswesen

Die Arbeit für unsere Mandanten macht uns immer viel Spaß, doch so ganz offensichtlich ist es für Außenstehende nicht, wie der Kanzleialltag aussieht. Die fachliche Qualität lässt sich oft schwer beurteilen (danke für Ihr Vertrauen), und bis jetzt hat uns noch kein Mandant für unsere herrlichen Rückstellungen gelobt oder ist in Verzückung geraten über die Abschreibung der GWG.

Deshalb wollen wir Ihnen mit dieser Serie einen Blick hinter die Kulissen gewähren und stellen in lockerer Folge einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit seinem/ihrem Aufgabenbereich vor.

Ein Tag im Leben von Nicole Sommer*

Ich bin Nicole Sommer, 32 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder (4 und 6) und arbeite seit vier Jahren in der Kanzlei und mache Buchführung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse für 30 Mandanten.

Ich habe die Ausbildung zur Steuerfachassistentin gleich nach dem Fachabitur gemacht. Für den Beruf habe ich mich entschieden, weil ich schon als Kind beim Treppensteigen immer die Stufen mitgezählt habe und meine Mutter meinte: „Nicki, du machst mal was mit Zahlen, das liegt dir.“ Na ja, das war vielleicht nicht der einzige Grund. Bei einem zweiwöchigen Schulpraktikum habe ich gesehen, dass es um viel mehr geht als um Zahlen. Der persönliche Umgang mit Mandanten, die Möglichkeit, anderen lästige Aufgaben abzunehmen und die Kombination Beruf und Familie in Einklang zu bringen, haben den Ausschlag gegeben.

Mein Arbeitstag beginnt um 8.30 Uhr, da sind die Kinder in der Kita und Schule untergebracht. Mein Mann ist Lehrer und kümmert sich ab mittags um die Kleinen. Ein Teil meiner Kolleginnen und Kollegen ist schon da, und der Tag beginnt mit herzlichem Hallo und der obligatorischen Tasse Kaffee.

Heute ist die Buchhaltung von Maler Fleck dran, er macht mit seinem Betrieb und seinen neun Mitarbeitern einen Jahresumsatz von 730.000 €, jeden Monat schreibt er rund 20 Rechnungen an Kunden, hat ein kleines Geschäft mit Barumsätzen, und 200 Rechnungen bzw. Belege sammeln sich pro Monat an.

Zum Glück haben wir einen Großteil unserer Mandanten letztes Jahr auf die digitale Zusammenarbeit umgestellt. So habe ich alle Belege sofort am PC zur Verfügung, und das Programm macht – nach einer Lernphase – durch OCR-Erkennung gleich entsprechende Buchungsvorschläge. Natürlich haben wir bei einigen Mandanten richtig Überzeugungsarbeit leisten müssen, der Pendelordner war eben ein vertrautes und eingespieltes System, das gut funktioniert hat. Maler Fleck war sehr schnell dabei, denn erstens hat er verstanden, dass scannen statt Beleg lochen und in Ordner einsortieren sogar Zeit spart. Dafür werden der Zahlungsverkehr und die Belegsuche durch das digitale System für ihn erheblich erleichtert.

So, jetzt aber weiter mit Buchen, wobei, es sind viel mehr Kontrollaufgaben und fachlicher Qualitätscheck. Erfüllt der Beleg die Anforderungen für den Vorsteuerabzug? Ist eine Maschine angeschafft worden, die als Anlagevermögen zu verbuchen ist? Sind auf dem Beleg ausschließlich betrieblich veranlasste Ausgaben, oder ist etwas privat zu verbuchen? Besonderes Augenmerk ist bei den Anzahlungen erforderlich. Um eine aussagekräftige BWA zu erhalten, sind auch die unfertigen Leistungen gleich monatlich anzupassen. Bei GmbHs haben wir darüber hinaus eine Vielzahl gesellschaftsrechtlicher Punkte zu beachten – zum Beispiel bei Anpassung des Geschäftsführergehalts.

Und wie so oft: In der Bank finde ich Buchungen, für die die Belege fehlen. Ich sammle die Rückfragen und kläre sie dann kurz telefonisch. Die Buchhaltung ist dann soweit fertig, und Umsatzsteuer-Voranmeldung und Auswertungen werden Maler Fleck online im Portal zur Verfügung gestellt.  

Da habe ich mir doch eine kurze Pause verdient, jetzt ist ja auch schon Mittag. Am Vormittag haben einige Mandanten angerufen, die ich jetzt zurückrufe. Frau Lindner fragt, ob sie ihr neues Fahrzeug besser leasen oder kaufen soll. Herr Steurer braucht eine Verdienstbescheinigung. Darum kümmere ich mich jetzt noch schnell.

Den Rest des Tages kümmere ich mich dann um die nächste Buchführung von Maria Lechner. Sie hat ein Geschäft für hochwertige Tiernahrung und betreibt neben ihrem Ladengeschäft einen Online-Shop auf Amazon. Werbung macht sie mit Facebook und Instagram, und ihr eigener Hund hat einen beliebten YouTube-Kanal, mit dem sie als Influencerin über Product Placement zusätzliche Einnahmen hat. Sie kauft in ganz Europa ein, sodass hier in Sachen Umsatzsteuer echtes Expertenwissen gefragt ist. Deshalb habe ich letztes Jahr eine eintägige Fortbildung zum Thema Umsatzsteuer International gemacht.

Und das ist der Grund, warum ich meinen Beruf so mag: die Vielfalt der Branchen und Unternehmercharaktere. Und ständig lerne ich Neues dazu. Ich hoffe, dass mir die Digitalisierung in Zukunft noch mehr Routinetätigkeiten bei der Buchführung abnimmt. Denn dann kann ich mich noch besser um die fachlichen Anliegen meiner Mandanten kümmern.

*Aufgrund der DSGVO sind die personenbezogenen Daten erfunden. Ähnlichkeiten mit echten Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. 😉