Bei folgenden 4 Punkten konnten Verbesserungen erreicht werden:
- Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar
- Gestundete Zahlungen
- Mehr Flexibilität beim Zuflußprinzip
- Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum
Bei folgenden 4 Punkten konnten Verbesserungen erreicht werden:
zusammengestellt vom Steuerberaterverband für Unternehmer und Steuerberater
Die Bundessteuerberaterkammer hat die wichtigsten Informationen zur Überbrückungshilfe zusammengestellt. Ein starkes Werk mit 95 Fragen und Antworten auf 29 Seiten. Stand 3. Juli 2020
Bis zum 31.12.2020 besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuer – und sozialversicherungsfrei bis zu 1.500 € pro Mitarbeiter zu bezahlen. Dabei kann der Betrag in Geld oder auch in Sachleistungen bestehen.
Entscheidend ist aber, dass dieser Betrag zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt gezahlt wird. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes fällt somit nicht unter die Regelung. Auch wenn bei vielen von Ihnen im Moment eher kein Geld für zusätzliche Zahlungen da ist. Es ist aus unserer Sicht einen Gedanken wert, dass in so vielen Fällen besondere Engagement – und in einigen Fällen sicher auch das zusätzliche Risiko – Ihrer Mitarbeiter in dieser Zeit auch finanziell zu honorieren.
Jetzt oder später, wenn die Situation wieder besser ist als heute – Sie haben ja bis zum 31.12.2020 Zeit.
Und wenn es dann der extravaganteste Betriebsausflug oder die fabulöseste Weihnachtsfeier aller Zeiten wird – dann freuen sich auch besonders gebeutelte Branchen wie Reiseveranstalter und die Gastronomie.
Die aktuellen Fragen und Antworten für Unternehmer und Arbeitgeber
Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Hier kommen Sie direkt zur Webseite mit allen wichtigen Informationen
Das Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.
Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil.
Der Virus-Belastungstest fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig wären, wenn nötig.
Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.
Was können wir jetzt für Sie tun?
Erstens, für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohn-Spezialisten wenden. Einiges ist dabei noch in der Schwebe, wir bleiben dabei für Sie am Ball.
Zweitens, die Regierung / Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung für Unternehmer, wie beispielsweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen.
Sobald wir belastbare Informationen zu den Maßnahmen im Bereich Ertragsteuern / Verfahrensrecht haben werden wir Sie informieren.
Bitte informieren Sie uns per e-mail , wenn Sie die Notwendigkeit einer Anpassung der Ertragsteuervorauszahlungen sehen und diese Notwendigkeit aus der „Corona-Krise“ herrührt.
Drittens, nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.
Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen.
Bleiben Sie gesund!