Die neuen Fördermaßnahmen ab November – ein Überblick

Bargeld

Letzte Woche wurde neben diversen Kontaktbeschränkungsgeboten für den November auch ein neues staatliches Förderpaket vorgestellt, das die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für besonders betroffene Unternehmen abfedern soll. Dieses tritt neben die bisherigen Förderungen.

Auch wenn viele Fragen zur konkreten Abwicklung frühestens im Laufe dieser Woche geklärt werden können, schnüren wir für Sie das Paket heute auf, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben.

1.   Die neue „außergewöhnliche Wirtschaftshilfe“

1.1 Sind Sie grundsätzlich berechtigt?

Die neue Hilfe gilt zunächst für die Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, die direkt von der verordneten Schließung im November betroffen sind.

Grundsätzlich betrifft das folgende Bereiche und Branchen:

  • Gastronomie
  • Freizeit
  • Unterhaltung
  • Dienstleistungen rund um die Körperpflege (Ausnahme: Frisöre)
  • Veranstaltungen

Eine Regelung für Unternehmen, die indirekt als Zulieferer/ Dienstleister Umsatzeinbußen haben, ist in Arbeit – hier werden die Voraussetzungen wohl eher streng aussehen und auch kontrolliert werden. Im Moment ist die Rede von mindestens 90 % Umsatzeinbußen. Es wird eine Liste der konkret berechtigten „Gewerke“ geben.

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Förderprogramm für Ausbildungsbetriebe ab 1. August 2020

Lesender Kaktus

Die berufliche Zukunft sichern

In den letzten Monaten und Wochen war es für viele Betriebe sehr schwer, die meist jungen Menschen als Fachkräfte von morgen durchgehend auszubilden. Betriebsstilllegungen, Ausgliederung der Arbeit ins Homeoffice oder Quarantäne führten oftmals dazu, dass die Ausbildung nicht in der erforderlichen Weise durchgeführt werden konnte oder sogar abgebrochen werden musste.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat wieder einmal festgestellt, dass eine gute Ausbildung die Grundlage für die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Deutschland ist. Mit Wirkung ab 1. August 2020 ist daher kurzfristig ein Förderprogramm entstanden. Dieses richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.

Die Ziele sind:
• Ausbildungsplätze erhalten
• zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen
• Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden
• Übernahme bei Insolvenzen fördern

Zur Erreichung der Ziele gibt es für die Unternehmen Prämien oder Zuschüsse.

Die Förderung erhalten KMU, die
• in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
• in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege-und/oder Altenpflegegesetz oder
• in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind,
ausbilden.

Unternehmen können nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag erhalten. Sie können die Förderungen aus diesem neuen Bundesprogramm nicht mit Förderung auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder kombinieren, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.

Die Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stellen für den Ausbildungsberuf. Dies sind meist die Berufskammern wie etwa Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.

Höhe der Prämien
Die Höhe der Förderung bewegt sich je nach Fördergrund zwischen 1.500 und 3.000 € pro Auszubildenden. Die Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister erhalten bis zu 8.000 €.
Weitere Details hierzu können Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Steuerberater abrufen.