Sie haben eine Webseite? Ist die W-IDNr. im Impressum erforderlich – ja oder nein?
Ab November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen eine neue Wirtschafts-ID (W-IdNr.). Diese muss im Impressum angegeben werden, falls keine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) vorhanden ist. Haben Sie bereits eine USt-ID und steht diese im Impressum, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Andernfalls müssen Sie ab der Vergabe der Wirtschafts-ID diese im Impressum vermerken.
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Impressum und sorgen Sie dafür, dass alles aktuell und rechtssicher ist. So vermeiden Sie potenzielle Abmahnungen.
Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag „Wirtschaftsidentifikationsnummer – Haben Sie Handlungsbedarf“