Sagen Sie Danke – Steuerfreie Zahlungen an Mitarbeiter bis € 1.500

Blume in der Giesskanne

Bis zum 31.12.2020 besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuer – und sozialversicherungsfrei bis zu 1.500 € pro Mitarbeiter zu bezahlen. Dabei kann der Betrag in Geld oder auch in Sachleistungen bestehen.

Entscheidend ist aber, dass dieser Betrag zusätzlich zum vereinbarten Arbeitsentgelt gezahlt wird. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes fällt somit nicht unter die Regelung. Auch wenn bei vielen von Ihnen im Moment eher kein Geld für zusätzliche Zahlungen da ist. Es ist aus unserer Sicht einen Gedanken wert, dass in so vielen Fällen besondere Engagement – und in einigen Fällen sicher auch das zusätzliche Risiko – Ihrer Mitarbeiter in dieser Zeit auch finanziell zu honorieren.

Jetzt oder später, wenn die Situation wieder besser ist als heute – Sie haben ja bis zum 31.12.2020 Zeit.

Und wenn es dann der extravaganteste Betriebsausflug oder die fabulöseste Weihnachtsfeier aller Zeiten wird – dann freuen sich auch besonders gebeutelte Branchen wie Reiseveranstalter und die Gastronomie.

KfW Corona-Hilfe: Kredite für Ihr Unternehmen

Rettungsring

Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?

Um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Sie jetzt einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen im Überblick zusammengestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Zwei Kredite stehen zur Verfügung

  1. KfW Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

KfW Unternehmer-Kredit (047):

  • Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebs­mittel beantragen, über­nimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risiko­übernahme
  • Der Kredit­höchstbetrag ist begrenzt auf:
    • 25 % des Jahres­umsatzes 2019 oder
    • das doppelte der Lohn­kosten von 2019 oder
    • den aktuellen Finanzierungs­bedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen
  • Förderfähige Maßnahmen:
    • Investitionen
    • Betriebsmittel
    • Warenlager

2. KfW Kredit für junge Unternehmen, die mind. 3 Jahre am Markt aktiv sind:

ERP-Gründerkredit-Universell (076):

  • Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahres­abschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebs­mittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kredit­zusage zu erhalten.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (076) bis zu 90 % Risiko­übernahme
  • Der Kredit­höchstbetrag ist begrenzt auf:
    • 25 % des Jahres­umsatzes 2019 oder
    • das doppelte der Lohn­kosten von 2019 oder
    • den aktuellen Finanzierungs­bedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unter­nehmen
  • Förderfähige Maßnahmen:
    • Investitionen
    • Betriebsmittel

Für beide Kredite gilt:

Zinssatz und Laufzeiten:

Der Zinssatz beträgt je nach Rating-Einstufung von 1% p. a. bis 1,46% p. a.

Laufzeit und Zinsbindung:

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • Sondertilgungen sind nicht möglich.

Unterlagen, die Siezur Kreditbeantragung benötigen:

  • Bilanz 2018 oder
  • Einnahmenüberschussrechnung 2018
  • aussagekräftige BWA zum 31.12.2019
  • einen aktuellen Liquiditätsplan aus dem der Betriebsmittelbedarf ersichtlich ist

Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrer Hausbank und entnehmen diese aus den entsprechenden Merkblättern zum KfW-Corona-Kredit.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung. Aus Erfahrung wissen wir: je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller geht die Bearbeitung bei der Bank.

NRW Rettungsschirm

NRW Rettungsschirm

Die Finanzverwaltung Nordrhein‐Westfalen und die landeseigene
Förderbank haben mit umfangreichen Sofortmaßnahmen schnelle
und unbürokratische Hilfe bereitgestellt, die bereits von vielen
nordrhein‐westfälischen Unternehmen genutzt wird

Digital geht es trotz Virus weiter

Legofigur am Schreibtisch

Das Corona Virus ist – unabhängig von der tatsächlichen gesundheitlichen Bedrohung – das beherrschende Thema mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitswelt und Unternehmen.

Die frühzeitige Entscheidung unsere Kanzlei schon vor einigen Jahren auf digitale Arbeitsweisen umzusteigen, ist jetzt auch in dieser Situation für unsere Mandanten ein großer Vorteil.

Der Virus-Belastungstest fällt bei uns positiv aus, da Sie problemlos mit uns weiter online zusammenarbeiten und unsere Mitarbeiter auch im Home Office voll einsatzfähig wären, wenn nötig.

Die Digitalisierung beweist sich jetzt endgültig als Segen.

Was können wir jetzt für Sie tun?

Erstens, für Sie als Unternehmer stehen jetzt möglicherweise Fragen zur Abwicklung von Heimarbeit, Krankheitsausfall oder Kurzarbeitergeld an. Hier können Sie sich vertrauensvoll an unsere Lohn-Spezialisten wenden. Einiges ist dabei noch in der Schwebe, wir bleiben dabei für Sie am Ball.

Zweitens, die Regierung / Finanzämter entwickeln gerade ein Maßnahmenpaket zur Entlastung für Unternehmer, wie beispielsweise die Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen.

Sobald wir belastbare Informationen zu den Maßnahmen im Bereich Ertragsteuern / Verfahrensrecht haben werden wir Sie informieren.

Bitte informieren Sie uns per e-mail , wenn Sie die Notwendigkeit einer Anpassung der Ertragsteuervorauszahlungen sehen und diese Notwendigkeit aus der „Corona-Krise“ herrührt.

Drittens, nutzen Sie die Chance der Digitalisierung. Mit unserer Erfahrung aus der eigenen Praxis helfen wir Ihnen gerne, digitale Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Auch bei unerwarteten Ereignissen zahlt sich das zusätzlich für Sie aus.

Die nächsten Wochen wird uns der Virus wohl noch in seinem Griff haben. Da heißt es kühlen Kopf bewahren und sich gegenseitig unterstützen.

Bleiben Sie gesund!