2024 – Es tut sich was bei Mindestlohn, Minijobs und Midijobs

Bargeld

1.    Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € ab 1.1.24

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2024 auf 12,41 € je Zeitstunde und ab Januar 2025 auf 12,82 €. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12,00 € je Zeitstunde.

 2.      Geringfügige Beschäftigung – Höhere Geringfügigkeitsgrenze ab 2024


Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigten.

Ab 01.01.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € auf 538 €.

Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes.

Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zweimal im Laufe eines Zeitjahres zulässig.

Die Jahresverdienstgrenze passt sich entsprechend auf 6.546 € an.

3.    Midijob – Übergangsbereich liegt ab 2024 zwischen 538,01 € und 2.000 €

Der Midijob/Übergangsbereich entlastet Arbeitnehmer, die nur knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen. Mit einem Entgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € ist der Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.

Im Übergangsbereich sind vom Arbeitnehmer verminderte SV-Beiträge zu zahlen. Der

Arbeitgeberanteil an den Beiträgen wird dagegen erhöht. Anstelle einer „beitragspflichtigen Einnahme“ gibt es bereits seit 01.10.2022 zwei fiktive Werte:

  • eine beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtbeitrags
  • eine zweite beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags

12 € Mindestlohn ab 1. Oktober 2022

Portemonnaie

Ab 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf  12 € angehoben.

Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) auf 520 € monatlich angehoben.
Das heißt, ab dem 01.10.2022 dürfen Ihre Minijobber maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten.

Anpassungen bei Mini- und Midijobs

Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 € gibt es auch Anpassungen bei Mini- und Midijobs.

Neben der bloßen Anhebung von Verdienstgrenzen wird es auch ganz neue Regelungen geben. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € pro Stunde auf 520 € monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 € angehoben.

Die Untergrenze beginnt dann bei 520,01 €. Die Formel zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme, nach der sich der Gesamtbeitrag für jeden Versicherungszweig bemisst, wird angepasst. Gleichzeitig wird eine neue Formel allein zur Berechnung der Arbeitnehmeranteile eingeführt.

Für Arbeitnehmende, die am 30. September 2022 Midijobber mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bis 520 € im Monat sind, gibt es eine Bestandschutzschutzregelung. Diese Beschäftigten können bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin zu den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig bleiben und zwar in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wobei der Versicherte eine Befreiung beantragen kann. Für die Rentenversicherung betrifft dies nur Midijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind.

Unser Tipp:

Prüfen Sie alle bestehenden Verträge mit Ihren Mini-und Midijobbern und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Anpassung Mindestlohn – Handlungsbedarf prüfen

Reinigung Bleistift

Der Mindestlohn ist ein andauernder Streitpunkt in der Politik. Die einen wollen ihn ausbauen und erhöhen, die anderen am liebsten abschaffen oder wenigstens eindämmen. Tatsache ist, er ändert sich wieder. Hier nichts zu tun, wäre absolut gefährlich. Deshalb nun in aller Kürze die notwendigen Informationen.

Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 auf 10,45 €, jeweils brutto, je Zeitstunde steigen.

  • 01.01.2021 bis 30.06.2021: Mindestlohn 9,50 €
  • 01.07.2021 bis 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 €
  • 01.01.2022 bis 30.06.2022: Mindestlohn 9,82 €
  • 01.07.2022 bis 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 €

Arbeitgeber müssen dabei insbesondere die Folgen für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beachten.

Wurde bisher die für eine geringfügige Beschäftigung maximal mögliche Arbeitszeit vollständig Ausgeschöpft, und soll auch künftig der Status als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erhalten bleiben, führt die Erhöhung des Mindestlohns zu einer Reduzierung der Arbeitszeit.

Bestehende Arbeitsverträge müssen daher zur Vermeidung einer künftig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. an die eringe maximale Arbeitszeit angepasst werden!

  • 01.01.2021 bis 30.06.2021: max. 47,36 Stunden/Monat
  • 01.07.2021 bis 31.12.2021: max. 46,87 Stunden/Monat
  • 01.01.2022 bis 30.06.2022: max. 45,82 Stunden/Monat
  • 01.07.2022 bis 31.12.2022: max. 43,06 Stunden/Monat

Fragen hierzu beantworten wir gerne und stehen Ihnen natürlich bei der Umsetzung zur Seite.

Lotse Mandantenmagazin 1. Quartal 2021

Cover Lotse Q1 2021

Wissenswertes für Unternehmer und Steuerzahler

  • Jahressteuergesetz 2021 – die Highlights
  • Der neue Mindestlohn 2021 / 2022
  • Macht Bargeldlos wirklich glücklich?
  • Steuerpflichtiger Grundstückshandel
  • Drei Irrtümer zum Thema „New Work“
  • Lehren aus der Corona-Krise

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.