Arbeitszimmer absetzen: Ja oder Nein?

Computer mit Elefant

Die Kosten für ein Arbeitszimmer im Home-Office dürfen Sie absetzen, wenn es Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist oder Sie am Arbeitsplatz Ihres Arbeitgebers nicht alle Arbeiten erledigen könnten. Anhand des Kurzchecks können Sie prüfen, ob Ihre Kosten voll zählen, das Finanzamt Ihnen nur 1.250 € gewährt oder keine Werbungskosten absetzbar sind.

Ausgaben für das Arbeitszimmer sind zum Beispiel:
• Miete und Nebenkosten nach Anteil an der Gesamtwohnfläche oder bei Eigentum anteilige Abschreibung, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Reparatur- und Nebenkosten,
• anteilige Stromkosten und anteilige Beiträge zur Hausratversicherung,
• Renovierungskosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe, Ausstattung wie Lampen, Teppich, Gardinen, aber kein Luxus. Kosten für Büromöbel
und beruflich genutzte Computer zählen immer.

Steuerspartipp Anschaffungen bis € 800

Hund am Computer

Sie möchten 2020 noch Steuern sparen? Und liebäugeln schon länger mit einem neuen Laptop oder benötigen einen vernünftigen Bürostuhl? Dann machen Sie sich doch eine Freude und senken gleichzeitig Ihre Steuerlast.

Für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende

Wenn Sie jetzt noch in kleinere Maschinen, Büroausstattung, Computer oder Smartphones investieren, können Sie diese Gegenstände (im Fachjargon „Geringwertige Wirtschaftsgüter“, kurz GWG) bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Teurere Gegenstände müssen Sie hingegen jeweils über mehrere Jahre abschreiben.

Je nach Höhe der Investition können Sie dabei ein Wahlrecht nutzen:

  • Bei Anschaffungskosten bis 250 €: Sofortabschreibung
  • Bei Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800 €: Wahlweise Sofortabschreibung oder Poolabschreibung, d.h. es wird ein Sammelposten aller Anschaffungen gebildet, die dann über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden
  • Für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 800,01 € und nicht mehr als 1.000 €: Poolabschreibung mit Verteilung auf 5 Jahre oder Regelabschreibung über die Nutzungsdauer nach der Abschreibungstabelle, bei Büromöbeln beispielsweise 13 Jahre.

Mit diesem Wahlrecht können Sie als Unternehmer also „Steuerpolitik“ betreiben: Kaufen Sie für sich und Ihre Mitarbeiter beispielsweise 10 hochwertige Bürostühle im Wert von 800 Euro je Stuhl, können Sie entweder im Jahr der Anschaffung 8.000 Euro von der Steuer absetzen oder alternativ jeweils 1.600 Euro pro Jahr in den nächsten fünf Jahren.

Wir zeigen Ihnen mit einer Vergleichsrechnung gern Ihren steuerlichen Vorteil auf.

Für Arbeitnehmer

Selbst wenn Sie kein Arbeitszimmer in der Einkommensteuererklärung absetzen können – Büromöbel und technische Geräte können Sie trotzdem steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist hier lediglich, dass Sie sie nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke verwenden. Auch hier gilt der Nettobetrag von € 800 als Höchstgrenze, damit die Anschaffung in voller Höhe als Ausgabe anerkannt wird. Ansonsten werden die Kosten auf mehrere Jahre abgeschrieben.

Homeoffice – 3 Tipps, wie Sie Arbeitszimmer und Ausstattung bei der ESt 2020 absetzen können

ARbeitszimmer

Das Arbeitszimmer war in den letzten Jahren ja nur noch in Ausnahmefällen bei der Einkommensteuer absetzbar. Dieses Jahr sieht das an der ein oder anderen Stelle anders aus.

  • Wenn ein(e) Mitarbeiter(in) ein eigenes Zimmer zu Hause hat, das die Voraussetzungen eines „häuslichen Arbeitszimmers“ im Sinne des Steuerrechts erfüllt, kann das bei der Steuererklärung 2020 Steuern sparen. Als Arbeitgeber stellen Sie Ihrem Mitarbeiter dafür eine Bescheinigung aus. Darin muss die Notwendigkeit und der Zeitraum der Homeoffice-Tätigkeit bescheinigt werden. So kann das Arbeitszimmer dann steuermindernd in der Einkommensteuererklärung 2020 geltend gemacht werden (hierbei unterstützen wir gern).
  • Wenn Sie als Arbeitgeber die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes (hier ist kein abgetrenntes Zimmer notwendig) übernehmen, fallen für diese „Sachleistung“ weder Steuern noch Sozialversicherung an. Achtung: Die Rechnungen müssen auf Ihr Unternehmen lauten!! Mögliche Ausstattungen sind zum Beispiel Schreibtisch, Beleuchtung, Stuhl, EDV oder das Handy.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, das Arbeitszimmer vom Mitarbeiter anzumieten. Da braucht es einen rechtlich gültigen Mietvertrag. Ihr(e) Mitarbeiter(in) kann dann im Rahmen der Steuererklärungen die Mieteinnahmen minus aller (anteiligen) Kosten als Vermietungseinkünfte versteuern. Vorteil – weniger Steuern und gar keine Sozialversicherung. Diese Möglichkeit lohnt sich in der Regel nur bei längerfristigen Verträgen. Sprechen Sie uns vorher auf jeden Fall an.