Die neuen Fördermaßnahmen ab November – ein Überblick

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Letzte Woche wurde neben diversen Kontaktbeschränkungsgeboten für den November auch ein neues staatliches Förderpaket vorgestellt, das die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für besonders betroffene Unternehmen abfedern soll. Dieses tritt neben die bisherigen Förderungen.

Auch wenn viele Fragen zur konkreten Abwicklung frühestens im Laufe dieser Woche geklärt werden können, schnüren wir für Sie das Paket heute auf, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben.

1.   Die neue „außergewöhnliche Wirtschaftshilfe“

1.1 Sind Sie grundsätzlich berechtigt?

Die neue Hilfe gilt zunächst für die Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, die direkt von der verordneten Schließung im November betroffen sind.

Grundsätzlich betrifft das folgende Bereiche und Branchen:

  • Gastronomie
  • Freizeit
  • Unterhaltung
  • Dienstleistungen rund um die Körperpflege (Ausnahme: Frisöre)
  • Veranstaltungen

Eine Regelung für Unternehmen, die indirekt als Zulieferer/ Dienstleister Umsatzeinbußen haben, ist in Arbeit – hier werden die Voraussetzungen wohl eher streng aussehen und auch kontrolliert werden. Im Moment ist die Rede von mindestens 90 % Umsatzeinbußen. Es wird eine Liste der konkret berechtigten „Gewerke“ geben.

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