Egal, ob Apotheker, Gastwirt oder Einzelhändler – die Wareneisatzquote,
gerne auch „Aufschlag“ genannt, ist die zentrale Kennzahl für
Sie, wenn Sie etwas verkaufen.
Die Formel:
Wareneinsatz x 100 / Umsatz = Wareneinsatzquote in % vom Umsatz
Wareneinsatz ist dabei definiert als:
Anfangsbestand + Zugänge – Endbestand
Die korrekte Wareneinsatzquote kann also nur berechnet werden,
wenn Anfangs- und Endbestand erfasst werden. Konkret:
- Denken Sie darüber nach, ob es sich bei Ihrer Unternehmensgröße lohnt, die Bestände zum Beispiel im Wege einer permanenten Inventur monatlich zu beobachten. Insbesondere jetzt in Zeiten steigender Einstandspreise können Sie dann schneller reagieren und Ihre Verkaufspreise anpassen. Ihre monatliche Auswertung bei uns wird damit auch gegenüber Ihrer Bank noch aussagekräftiger.
- Als kleinerer Unternehmer scheuen Sie diesen Aufwand? Kalkulieren Sie zumindest einzelne, typische Verkäufe nach.
- Die Inventur zum Ende Ihres Wirtschaftsjahres ist für Sie eine lästige Pflicht? Ihr Vorteil: Wenn Sie die Inventur schnell machen, haben Sie wertvolle Informationen für Ihre zukünftige Kalkulation. Und wir als Ihre Steuerberater können viel genauer berechnen, was Sie in Ihrer Steuererklärung an endgültigen Zahlungen erwartet.
Wer schaut auf Ihren Aufschlag?
- Finanzamt – in den sogenannten „Richtsatzsammlungen“ sind die Erfahrungswerte aus vielen Betriebsprüfungen zusammengefasst. Nach Branche und Größe legt die Finanzverwaltung Bandbreiten der Aufschläge fest. Wenn Sie hier „ausscheren“, kann das Anlass für eine Betriebsprüfung sein und damit für schwierige Diskussionen sein. Daher brauchen wir Ihre Wareneinsatzqoute so schnell, wie möglich, um einen Abgleich vorzunehmen und Fehlentwicklungen zu beobachten.
- Bank – Voraussetzung für die Kreditwürdigkeit ist Ihr wirtschaftlicher Erfolg – Ihre sonstigen Kosten sind oft nur sehr bedingt beeinflussbar – daher ist die Wareneinsatzquote auch für die Bank eine wichtige Kennzahl.
Unser Tipp: Nutzen Sie Branchenvergleiche wie etwa die Branchenübersichten der Banken (Beispiel Volksbanken: https://www.vvrbank.de/wir-fuer-sie/aktuelles-regionales/firmenkunden/branchenbericht-branchen-special.html)
Auch Ihre Berufsverbände wie Innungen oder Verbände sowie Branchenzeitschriften veröffentlichen solche Kennzahlen-Informationen. Geben Sie diese Informationen gern auch an uns weiter – so können wir unsere Aufgabe als Ihr „externer Controller“ besser erfüllen.