Heute schon an Morgen denken! Betriebliche Altersversorgung nutzen.

Altersvorsorge

Wir befinden uns derzeit in herausfordernden Zeiten. Die hohe Inflationsrate hat zur Folge, dass immer weniger Geld zum Sparen übrig bleibt. Zudem verliert das Angesparte immer mehr an Wert. Die Folgen für die Rente sind im Moment nicht absehbar. Ein Grund mehr, neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Wege der Altersversorgung zu beschreiten.

Hier kommen Sie als Arbeitgeber ins Spiel: Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung an.

Positiver Nebeneffekt: Die Bindung der Mitarbeitenden an Ihr Unternehmen wird erhöht.

Gut zu wissen:

Rechte Ihrer Mitarbeitenden

Grundsätzlich haben Ihre Mitarbeitenden das Recht, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Im Jahr 2023 sind dies 3.504 € (mtl. 292 €). Liegen bei Ihnen kein Pensionsfonds oder keine Pensionskasse vor, kann der Mitarbeitende verlangen, dass Sie eine Direktversicherung abschließen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Sparen Sie durch die Umwandlung des Entgelts Sozialversicherungsbeiträge (was in der Regel der Fall ist), so müssen Sie 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. ACHTUNG: Dies gilt seit 2022 auch für Altverträge! Somit sind bei den Altverträgen Vertragsänderungen notwendig. Unser Tipp: Nehmen Sie hierzu einen Fachmann mit ins Boot.

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden nicht richtig, eindeutig oder vollständig über die betriebliche Altersversorgung, entsteht ein Haftungsrisiko. Denn wenn aufgrund Ihrer Falschaussage die betriebliche Altersversorgung geringer ausfällt als kalkuliert, haften Sie gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Ihre Rechte als Arbeitgeber


Sie als Arbeitgeber haben bei Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder über eine Versorgungseinrichtung das Recht, diese auszuwählen.
Dies wirkt sich positiv auf Ihre Lohnabrechnung aus. Sie haben einen besseren Überblick und vermeiden eine Verkomplizierung durch verschiedene Durchführungswege im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Auch können Sie auf gleichbleibende Beiträge bestehen.

Besonderheiten bei Geringverdienern

Um auch einkommensschwachen Mitarbeitenden den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber ein Fördermodell entwickelt.

Bei Beiträgen von 240 € bis maximal 960 € im Kalenderjahr erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 % Ihres gesamten Arbeitgeberbeitrags von 72 € bis maximal 288 €. Geringverdiener sind die Mitarbeitenden, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.575 € nicht übersteigt.

Ein weiterer Vorteil für Geringverdiener: Das Sozialamt rechnet Alterseinkünfte, die auf freiwilligen Einzahlungen beruhen, nicht mehr voll auf die Grundsicherung an. Es gilt derzeit ein Einkommensfreibetrag von 100 € bis 223 €.

Wie kann Ihre betriebliche Altersversorgung aussehen?
Die betriebliche Altersversorgung können Sie extern abwickeln. Das heißt, die Mitarbeitenden erwerben einen Rechtsanspruch gegen den externen Träger der Altersversorgung.

Zu den externen Altersversorgungen zählen:

Direktversicherung: Dies ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Sie für Ihre Mitarbeitenden abschließen. Hier ist auch ein Gruppenvertrag möglich. Der Garantiezins beträgt derzeit nur 0,25 %.

Pensionskasse: Die Leistungen ähneln privaten Lebensversicherungen. Allerdings dürfen Pensionskassen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren. Die Versorgungsleistung wird von der Pensionskasse gewährt. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die den Mitarbeitenden oder deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistung gewährt. Auch die Kapitalauszahlung ist möglich.

Pensionsfonds: Dieser legt die Beiträge zur Altersversorgung am Kapitalmarkt an, um höhere Renditen zu erzielen. Es gibt keine Zinsgarantie, lediglich das eingezahlte Geld ist sicher. Die Höhe der Rente hängt vom Erfolg der Anlage ab. Der Pensionsfonds gewährt den Mitarbeitenden einen eigenen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen, die nur als lebenslange Altersrente auszahlbar sind.

Alternativ kann die betriebliche Altersversorgung auch intern gewährt werden. In diesem Fall haben Ihre Mitarbeitenden einen unmittelbaren Rechtsanspruch Ihnen als Arbeitgeber gegenüber.

Zu den internen Altersversorgungen zählen:

Unterstützungskasse: Diese ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, bei der im Unterschied zur Pensionskasse kein Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt wird.

Pensionszusage: Sie ist ein Anwartschaftsrecht der Mitarbeitenden auf spätere Versorgungsleistung durch Sie als Arbeitgeber.

Darüber sollten Sie Ihre Mitarbeitenden informieren:


Wird die Betriebsrente ausgezahlt, so ist diese in voller Höhe steuerpflichtig. Zusätzlich fällt noch Sozialversicherung an, und zwar der volle Beitrag für die Krankenversicherung. Dies sind derzeit 14,6 % zzgl. Pflegeversicherung von weiteren 3,05 %, bei Kinderlosen 3,3 %. Abgemildert wird dies seit Anfang 2020 durch einen Freibetrag von 164,50 €.

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