Lotse Mandantenmagazin Winter 2023/24

Lotse Mandantenmagazin JHP

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Die E-Rechnung ab 1.1.25
  • Lesetipp „Bereit  für die Zukunft“
  • Realitäts-Check Grundsteuer
  • Tipps für Ihr Forderungsmanagement
  • Die neue GbR kommt
  • Geplante Steueränderungen ab 2024
  • Zeiterfassungspflicht

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2024 – Es tut sich was bei Mindestlohn, Minijobs und Midijobs

Bargeld

1.    Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 € ab 1.1.24

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar 2024 auf 12,41 € je Zeitstunde und ab Januar 2025 auf 12,82 €. Aktuell liegt der Mindestlohn noch bei 12,00 € je Zeitstunde.

 2.      Geringfügige Beschäftigung – Höhere Geringfügigkeitsgrenze ab 2024


Die Erhöhung des Mindestlohns hat auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigten.

Ab 01.01.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze von 520 € auf 538 €.

Die Grenze orientiert sich zukünftig an der Höhe des Mindestlohnes bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und ändert sich mit jeder Änderung des Mindestlohnes.

Ein unvorhergesehenes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist zweimal im Laufe eines Zeitjahres zulässig.

Die Jahresverdienstgrenze passt sich entsprechend auf 6.546 € an.

3.    Midijob – Übergangsbereich liegt ab 2024 zwischen 538,01 € und 2.000 €

Der Midijob/Übergangsbereich entlastet Arbeitnehmer, die nur knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen. Mit einem Entgelt zwischen 538,01 € und 2.000 € ist der Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig.

Im Übergangsbereich sind vom Arbeitnehmer verminderte SV-Beiträge zu zahlen. Der

Arbeitgeberanteil an den Beiträgen wird dagegen erhöht. Anstelle einer „beitragspflichtigen Einnahme“ gibt es bereits seit 01.10.2022 zwei fiktive Werte:

  • eine beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Gesamtbeitrags
  • eine zweite beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags

Die sieben häufigsten Feedback-Fehler – und wie Sie diese vermeiden

Fragezeichen

Gutes Feedback zu geben ist eine Kunst. Gerade bei negativem Feedback, fällt es manchmal schwer das Persönliche vom Sachlichen zu trennen. Umso mehr, wenn man sich schon länger kennt und sich grundsätzlich gut versteht.

Fehler 1: Falsches Ziel

Das Ziel von Feedback ist nicht, dem anderen klarzumachen, ob wir ihn gerade gut finden oder nicht. Es geht darum, das richtige Verhalten in einer konkreten Situation zu erreichen – also es entweder zu verstärken oder eben zu fördern.

Fehler 2: Person statt Verhalten

Sowohl positives als auch negatives Feedback betrifft immer ein Verhalten des anderen. Nie seine Person.

Beispiel:

Nicht: Du bist ein toller Mitarbeiter.

Besser: Danke für die tolle Unterstützung beim Kunden heute.

Der Grund: Der Gelobte im ersten Fall fühlt sich erst mal gut. Was aber, wenn Sie ihr oder ihm morgen negatives Feedback geben müssen?

Fehler 3: Du statt Ich – Angriff statt Beobachtung

Feedback greift den anderen nicht an – es geht darum, dem anderen mitzuteilen, wie sein Verhalten in einer konkreten Situation auf Sie wirkt –, und das so neutral wie möglich. Das macht es dem anderen leichter, das Feedback anzunehmen.

Beispiel:

Nicht: Du hast schon wieder die Aufgabe X nicht richtig/rechtzeitig erledigt.

Besser: Ich bin in Stress geraten, weil ich das selber machen/überprüfen musste. Das ist deine Aufgabe.

Fehler 4: Feedback sammeln

Statt sofort beim ersten Störgefühl etwas zu sagen, hält man es vielleicht aus persönlichen Gründen zurück. Irgendwann wird das Störgefühl so groß, dass es – meist an der falschen Stelle – herausplatzt. Und dann fällt Ihnen gleich alles auf einmal ein, was schon lange brodelt.

Unser Tipp: Sagen Sie sofort beim ersten „Aufploppen“ etwas. Noch können Sie Ihre Beobachtung sachlich und konkret formulieren – in Scheibchen also.

Fehler 5: Feedback diskutieren

Wenn Ihnen jemand seine Sicht spiegelt, geht es nicht darum, wer recht hat. Denn die Sichtweise eines Menschen ist individuell und damit nicht diskutabel. Das gilt auch, wenn Sie Feedbackgeber sind. Lassen Sie Ihre Gefühle nicht „zerreden“.

Unser Tipp: Streichen Sie den Satz:
„Das siehst du falsch“ einfach aus Ihrem Wortschatz – „Das sehe ich anders“ ist zielführender.

Fehler 6: Unspezifisch

Zu einem guten Feedback gehört neben einer klaren Beschreibung der eigenen Wahrnehmung auch eine klare Aufforderung, was vom anderen erwartet wird.

Beispiel Azubi:

Nicht: Du bist schon wieder zu spät.

Besser: Mir ist aufgefallen, dass du diese Woche an drei Tagen erst um 8:45 hier warst. Bitte sei ab jetzt pünktlich.

Fehler 7: Gut gemacht, aber … – das Feedback-Sandwich

Damit es nicht so hart klingt, „verpackt“ man das negative Feedback in positive Aussagen, auch bekannt als Feedback-Sandwich. Das heißt, Sie sagen zuerst etwas Positives, dann kommt die Kritik, und Sie schließen wieder mit einer positiven Aussage ab. Das führt nur dazu, dass künftig positive Aussagen sofort als „oje, jetzt krieg ich wieder eins aufs Dach“ wahrgenommen werden.

Damit insbesondere negatives Feedback ankommt, braucht es Klarheit. Verpacken Sie den Kaktus nicht in Luftpolsterfolie – Ihr Gegenüber soll ja sein Verhalten ändern.

Fazit:

Feedback ist ein mächtiges Werkzeug, im Arbeitsalltag die gute Zusammenarbeit zu fördern, weil jeder weiß, was von ihm erwartet wird, und durch das positive Feedback merkt, wenn er auf dem richtigen Weg ist.

Kenne deine Zahlen: die Schuldentilgungsdauer

Spielhaus und Euro

Gerade in Zeiten steigender Zinsen sollte Ihr Augenmerk auf Ihren Verbindlichkeiten liegen. Eine spannende Kennzahl ist dabei die Schuldentilgungsdauer.

Die Formel

(Fremdkapital – flüssige Mittel)  =  Schuldentilgungsdauer in Jahren

              Cashflow

Zur Erinnerung: Der Cashflow zeigt den „Bar-Fluss“, also den Betrag, den Ihr Unternehmen als flüssige Mittel erwirtschaftet (diese Kennzahl haben wir in der Lotse-Ausgabe Sommer 2022 vorgestellt).

Die Schuldentilgungsdauer zeigt, wie viele Jahre Sie beim aktuellen Cashflow brauchen, um Ihre Darlehen zu tilgen.

Zum Fremdkapital gehören alle Darlehen bei der Bank (auch der Überziehungskredit) und Ihre Verbindlichkeiten an Lieferanten bzw. Dienstleister.

Unser Tipp: Die klassische Kennzahl geht von den flüssigen Mitteln aus, die Ihr Betrieb erwirtschaftet. Bei Kapitalgesellschaften sind dabei die Geschäftsführergehälter und die Steuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer) bereits berücksichtigt.

Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer sollten Sie den Cashflow um die Steuern und Ihre monatlichen privaten Entnahmen verringern, um eine realistische Einschätzung Ihrer Schuldentilgungsdauer zu erhalten.

Bewertung nach Basel II: Eine hervorragende „Note 1“ Ihrer Bank zu Ihrer Bonität erhalten Sie bei einer Schuldentilgungsdauer unter zwei Jahren. Schon bei über vier Jahren sinkt die Note auf ein „befriedigend“. Brauchen Sie über acht Jahre, gibt es ein „mangelhaft“.

Die Kennzahl der Schuldentilgung hat damit auch direkte Auswirkung nicht nur auf Ihre grundsätzliche Kreditwürdigkeit, sondern auch auf die Finanzierungskonditionen.

Digitalisierung im Detail – die wichtigsten digitalen Helferlein für Ihren Betrieb

Digital

Digitalisierung und kein Ende – und das ist gut so. Effiziente – möglichst automatisierte – Arbeitsprozesse sind nicht zuletzt ein wichtiger Teil der Lösung des Mitarbeitermangels.

Muss das alles digital sein? Nicht unbedingt – natürlich soll die Digitalisierung „mit Hirn“ passieren. Je nach Branche sind die Möglichkeiten der Digitalisierung unterschiedlich.

Wir stellen Ihnen insbesondere digitale Helferlein vor, die Ihren Verwaltungsaufwand verringern – damit mehr Zeit für die „echte“ Arbeit bleibt.

  1. Dokumentenmanagementsysteme (DMS)

Nicht selten werden Dokumente wie Rechnungen, Lieferscheine, Angebot oder Stundenzettel schon digital abgelegt – z.B., weil Sie eine (Branchen-)Software nutzen. In den meisten Unternehmen ist die Ablage allerdings meist „hybrid“ – manches ist im Rechner, dort aber in verschiedenen Programmen, manches noch auf Papier. Da bleibt das Suchen nicht aus. Stellen Sie um auf e i n Ablagesystem, das alles an einem Ort gut durchsuchbar speichert, so findet jeder sofort alles. Insbesondere, wenn Sie junge Mitarbeiter ansprechen wollen: Papier ist out. Wählen Sie ein DMS in der Cloud, können Sie und Ihre Mitarbeiter von überall zugreifen – Stichwort: Homeoffice und Außendienst.

Lösungen gibt es für jede Betriebsgröße – für Einpersonenbetriebe kann das ein günstiger Cloud-Speicher sein: Dropbox, Next-Cloud oder One-Drive von Microsoft. Auch StarFinder bietet tolle Möglichkeiten. Für größere Unternehmen empfiehlt sich ein DMS wie ELO oder Docuware. Der Vorteil: Diese Systeme haben meist Schnittstellen zu Ihren Systemen und auch den Systemen Ihres Steuerberaters.

  • Online-Terminkalender

Terminvereinbarung oder Telefon oder Mail endet oft im „Pingpong“ – mehrere Kontakte sind notwendig, um einen gemeinsamen Termin zu finden. Über Online-Terminsysteme wie Calenso, Terminland oder Bookings von Microsoft können sich Ihre Kunden einfach online einen Termin buchen. Dabei bestimmen Sie natürlich, welche Termine online buchbar sind. Für Video-Meetings sind diese Tools zu zoom oder go to meeting anbindbar.

  • Digitale Unterschrift

Wenn Sie von Ihren Kunden Unterschriften z.B. für Lieferverträge oder Angebotsannahmen benötigen, sparen Sie über Tools zur digitalen Unterschrift den lästigen Postweg bzw. persönliche Termine nur wegen der Unterschrift.

Programme wie Adobe Sign, DocuSign oder FPSign können oft sogar in Ihr DMS (siehe oben) integriert werden.

  • Kalender und Auftrags-/Aufgabenmanagement

Als Handwerker haben Sie vielleicht eine professionelle Baustellen-Planungssoftware? Als Ärztin sicher einen Terminkalender. Sobald Sie im Team arbeiten, brauchen Sie einen Kalender, der für alle jederzeit einsehbar ist. Auch über das Handy von unterwegs. Das ist heute mit Outlook und Co. auch kein Problem mehr. Wer im Unternehmen gerade welche Projekte oder Aufgaben mit welcher Terminierung zu erledigen hat, ist meist nicht so einfach zu sehen. Insbesondere, wenn die Aufgaben zeitlich oder inhaltlich voneinander abhängen, geht schnell der Überblick verloren. Sie können auf Ihre Branchensoftware zurückgreifen? Wunderbar – nutzen Sie diese Möglichkeit. Ansonsten können Programme wie Meistertask oder Trello den Überblick vereinfachen. Terminierung und Erinnerungsfunktionen inklusive.

  • Moderne Kommunikationstools

Wie oft „fluchen“ wir über den „Telefon-Terror“ oder die „Mail-Flut“. Das geht auch anders. Für die interne Kommunikation (auch hier wieder Stichwort Homeoffice und Außendienst) sind Chat-Systeme eine große Vereinfachung. Tatsächlich regeln Sie als Handwerker wahrscheinlich schon einen Teil der Kommunikation über WhatsApp. Das eignet sich allerdings kaum für datenschutzrechtlich sensible Kommunikationen. Wire oder Teamwire sind DSGVO konform. MSTeams ist im Wesentlichen DSGVO-konform und wird von vielen Unternehmen bereits genutzt.

Und die Telefonanlage darf natürlich auch modern digital sein. Weiterleitungen ins Homeoffice oder aufs Handy sind heute von außen gar nicht mehr sichtbar. Und viele Telefonanlagen liefern den TeamChat sogar schon mit.

Fazit: Digital geht schon mehr als gedacht

Auch, wenn immer auf die langsame Digitalisierung geschimpft wird – für Ihren Büro- und Unternehmensalltag gibt es mittlerweile gute Lösungen, die Arbeitszeit sparen und den Überblick über Ihre Unternehmensprozesse bieten. Bestimmt hat Ihre Branchenzeitschrift eine „EDV-Ecke“. Überblättern Sie diese nicht, sondern gehen Sie die Digitalisierung aktiv an.

Klimaschutzoffensive der KfW – Investition in eine klimafreundlichere Zukunft

Eisbär

Gerade dieser Sommer hat es klar gezeigt: Extreme Wetterphänomene werden immer häufiger, und die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels sind bereits deutlich spürbar.

Bereits seit 2020 bietet deshalb die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau das Förderprogramm „Klimaschutzoffensive – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten“, um Unternehmen zu unterstützen, die sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen möchten. Auch und gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von dieser Klimaschutzoffensive und können so einen wichtigen Beitrag zur Zukunft unseres Planeten leisten und machen sich selbst resilienter und damit unabhängiger von der Energiepreisentwicklung und Verfügbarkeit von Rohstoffen.

Eine Investition in die Zukunft

Durch die Klimaschutzoffensive der KfW erhalten Unternehmen die Möglichkeit, in klimafreundliche Technologien und Produkte zu investieren. Die geförderten Aktivitäten sind in sieben Module gegliedert. Nicht jedes Modul passt für alle Unternehmen, doch die Bandbreite ist groß, sodass sich ein Blick in die einzelnen Module auf der Webseite der KfW lohnt:

  • Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien
  • Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
  • Modul C: Energieversorgung
  • Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E: Transport und Speicherung von CO2
  • Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
  • Modul G: Green IT

Das Spektrum der geförderten Maßnahmen reicht dabei von der Herstellung erneuerbarer Energien und Wasserstofftechnologien bis hin zur Entwicklung energieeffizienter Gebäudetechnik und Batterien. Auch Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme sowie zur Trinkwasserbereitstellung und Abwasserbehandlung werden unterstützt. Für Unternehmen, die sich in Richtung nachhaltiger Mobilität orientieren, gibt es Förderungen für Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und sogar für den Ausbau von Radwegen.

Attraktive Konditionen, flexibel gestaltet

Doch wie genau gestaltet sich das Förderangebot? Unternehmen können einen Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins ab 2,05 % in Anspruch nehmen und bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben erhalten. Dies deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten ab. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität: Der Betrag kann sowohl in einer Summe als auch in Teilen innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage abgerufen werden.

Wer kann profitieren?

Förderberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. €. Das gilt dabei für

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler,
  • kommunale Unternehmen.

„Kleingedrucktes“ beachten

Es gibt einige Förderausschlüsse zu beachten und Unverträglichkeiten mit anderen Förderungen. Prüfen Sie Ihre klimafreundliche Aktivität also rechtzeitig, ob sie tatsächlich die Förderbestimmungen erfüllt.

Gemeinsam für ein besseres Morgen

Die Zukunft liegt in unseren Händen. Das Engagement der KfW zeigt, dass wir die Mittel und Möglichkeiten haben, um proaktiv einen Unterschied zu machen. Für alle Unternehmer, die nach Möglichkeiten suchen, ihr Unternehmen nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig von finanziellen Anreizen zu profitieren, bietet die Klimaschutzoffensive eine hervorragende Gelegenheit. Es ist an der Zeit, gemeinsam für ein nachhaltigeres, unabhängigeres und sicheres Morgen zu arbeiten. Nutzen Sie die Chance und seien Sie Teil der Veränderung.

Steuersparen durch kluge Gestaltung

Münzen

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen nächstes Jahr in der Bilanzbesprechung und besprechen das Jahr 2023. Plötzlich, als man Ihnen die Steuernachzahlung 2023 präsentiert, werden Sie blass, bekommen nasse Hände und einen höheren Puls. Gestaltungsspielraum zu dem Zeitpunkt? Gegen null.

So weit muss es aber nicht kommen, wenn man sich rechtzeitig beraten lässt. Lesen Sie nachfolgend einige Beispiele, wie gute Gestaltungsberatung aussehen kann. Dabei unterscheiden wir zwei Fälle:

  1. Sie sind Bilanzierer

und planen eine Investition? Gerne würden Sie diese noch dieses Jahr vornehmen, um Steuern zu sparen? Falsch! Investieren Sie lieber erst nächstes Jahr, und Sie können anstelle einer nur zeitanteil­igen, geringen Abschreibung satte 50 % der geplanten Investition als Betriebsausgabe geltend machen. Zugegeben, das geht nur, wenn der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugs­betrags (IAB) 200.000 € nicht übersteigt.

Oder Sie sind z.B. Handwerker und müssen bilanzieren? Dann schieben Sie die Fertigstellung doch in den Januar. Aber bitte nicht in die erste Woche. Sie müssen schon noch etwas im Januar zum Fertigstellen haben. In diesem Fall sind am Bilanzstichtag „Unfertige Arbeiten“ zu aktivieren. Also das eingesetzte Material und die eingesetzten Lohnkosten. Der Gewinn dazu wird erst bei der endgültigen Fertigstellung im neuen Jahr realisiert.

  • Sind Sie Überschussrechner,

dann gibt es neben dem IAB noch mehr Handlungsspielraum. Hier zählt nämlich das Zu- und Abfluss­prinzip im Gegensatz zum Realisationsprinzip beim Bilanzierer. Schreiben Sie doch einfach Ihre Rechnungen vom Dezember erst im Januar, oder sagen Sie den Kunden, dass sie erst im Januar zahlen sollen. Schon haben Sie den Gewinn des laufenden Jahres ganz legal vermindert, indem Sie Umsatz ins nächste Jahr geschoben haben.

Oder noch ein Beispiel: Sie bestellen und bezahlen noch dieses Jahr Ware oder Betriebsmittel (die nicht zu aktivieren sind!), schon haben Sie mehr Betriebsausgaben und dadurch den Gewinn wieder gesenkt.

Das Prinzip ist klar geworden? Geldzufluss ins nächste Jahr legen und den Geldabfluss noch dieses Jahr realisieren.

  • Fazit:

Steuergestaltung lebt davon, dass sie rechtzeitig geschieht, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Lassen Sie sich beraten, denn natürlich sollten Sie auch die Folgen im Auge behalten. Was ist mit dem Plangewinn des nächsten Jahres? Wird dieser voraussichtlich geringer ausfallen, dann passt alles. Wird er aber noch höher, dann kann das durch die Steuerprogression auch negativ enden. Kommen Sie bitte auf uns zu!

Lotse Mandantenmagazin Herbst 2023

Lotse JHP Oktober 2023

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Nicht an Investitionen sparen, sondern an Steuern
  • Steuern sparen durch kluge Gestaltung
  • Klimaschutzoffensive der KfW
  • Digitalisierung im Detail
  • Die häufigsten 7 Feedback-Fehler
  • Flexible Arbeitszeitmodelle

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Die Forderungsquote – die Kennzahl, hinter der mehr steckt

Euroscheine

Es ist wichtig, einen guten Umsatz zu machen. Noch wichtiger ist es, mit Ihren Waren oder Dienstleistungen gute Gewinne zu erzielen. Ein schöner Gewinn bleibt aber wirklich nur eine virtuelle Zahl, wenn Ihre Kunden die Rechnungen spät, nicht vollständig oder gar nicht zahlen. Einer der größten Faktoren, der dafür sorgt, dass Ihr Gewinn nicht „in der Kasse bzw. auf dem Bankauszug“ sichtbar ist, ist ein hoher Forderungsbestand.

Die Formel:

Summe Forderungen × 100  = Forderungsquote in % des Unternehmensvermögens
      Bilanzsumme                           

Praktikabel ist diese „wissenschaftliche“ Kennzahl unterjährig eher nur für große Unternehmen, die monatlich Bilanzen aufstellen. Jährlich schaut auch Ihre Bank auf diese Zahl.

Unser Tipp: Verwenden Sie die „Praktiker-Kennzahl“:

Summe Forderungen × 100
(Monats-)Umsatz

Diese lässt sich wesentlich leichter unterjährig ermitteln. Sie ist auch in unserer monatlichen Auswertung (BWA) für Sie direkt ablesbar.

Es gibt zwei Perspektiven, unter denen Sie sich diese Kennzahl mindestens monatlich ansehen sollten:

  1. die Höhe Ihrer Forderungen
  2. 5–10 % Ihrer Rechnungen sind offen? Ihre Forderungsampel zeigt grün-gelb.
  3. 10–20 % Ihrer Rechnungen stehen offen? Knallorange.
  4. Über 20 %? Tiefrot – so wird in kürzester Zeit auch Ihr Kontostand aussehen.
  5. das Alter der offenen Beträge

       Teilen Sie die Forderungen in drei Gruppen ein:

  • Forderungen jünger als 14 Tage – und das Geld ist auch innerhalb der nächsten Tage zu erwarten.
  • Forderungen bis vier Wochen alt – Handlungsbedarf! Einmalige, ernsthafte Zahlungsaufforderung (nicht 1. bis 3. Mahnung!).
  • Forderungen älter als vier Wochen – ab zum Anwalt, wenn möglich Einstellung der Arbeiten.

Unser Tipp:

Tatsächlich führt eine schnelle Abrechnung Ihrer Leistungen erfahrungsgemäß zur schnelleren Zahlung. Ein zweiter wichtiger Faktor ist die Zufriedenheit Ihrer Kunden. Forderungsmanagement fängt also früher an, als Sie vielleicht denken.