Corona-Bonus bis zu € 1.500 verlängert bis März 2022

Papierschiff aus Geldschein

Arbeitgeber können bis 31. März 2022 ihren Mitarbeitern einen Bonus von € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.
Mit diesem sogenannten „Corona“-Bonus können die besonderen Leistungen der Mitarbeiter honoriert werden.

Diese Erleichterung wurde bereits 2020 auf den Weg gebracht und wurde ein weiteres Mal verlängert.
Wer den Bonus also noch nicht ausgeschüttet hat oder nur teilweise, kann das jetzt nachholen.

Wer
• alle Angestellten (auch Minijobber und Gesellschaftergeschäftsführer)

Wie
• Geld oder Sachleistungen
• Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn laut Arbeitsvertrag (keine Umwandlung! Keine Aufstockung zum Kurzarbeitergeld!)
• Freiwillig (es gibt keinen Anspruch seitens des Mitarbeiters)

Wann
• bis 31. März 2022 (Abfluss beim Arbeitgeber entscheidend)
• Auch in Raten möglich

Wieviel
• 1.500 € pro Mitarbeiter (es handelt sich hier um einen Freibetrag – zahlen Sie mehr bleiben die 1.500 € immer frei)

Dokumentation in der Lohnabrechnung – das machen unsere Lohnheld(inn)en gerne für unsere Mandanten.

Insolvenzantragspflicht ausgesetzt bis 30.4.2021

leere Industriehalle

Kommen jetzt die Zombie-Unternehmen?

Mit der ersten COVID-19-Pandemie-Welle wurde ab 01.03.2020 das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (CovInsAG) geschaffen.

Zielsetzung war, Unternehmen, die durch die Pandemie in Schwierigkeiten gerieten, befristet bis zum 30.09.2020 vor der Insolvenz zu schützen.
Voraussetzung war, die Unternehmen durften nicht bereits am 31.12.2019 insolvent sein. Außerdem durfte nicht bereits ein Insolvenzantrag gestellt worden sein in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 28.03.2020. Waren diese Voraussetzungen erfüllt, ging damit eine positive Fortführungsprognose einher.

Das Gesetz war ursprünglich befristet bis 30.09.2020. Es wurde dann erwartungsgemäß bis 31.12.2020 verlängert.

Zur Erinnerung, die drei Insolvenzantragsgründe waren bis dahin:
• Zahlungsunfähigkeit,
• drohende Zahlungsunfähigkeit und
• Überschuldung.

Mit der vorgenannten Fristverlängerung wurde die „Überschuldung“ rausgenommen. Betroffene Unternehmen sollten bis Ende des Jahres genügend Zeit bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Unternehmen, die am 30.09.2020 akut zahlungsunfähig waren, wurden somit wieder insolvenzantragspflichtig.

Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, können ihre fälligen Verbindlichkeiten bereits nicht mehr bezahlen. Das bedeutet, dass es diesen Unternehmen nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, ihre Finanzlage über die Nutzung der staatlichen Hilfsangebote zu stabilisieren. Um das erforderliche Vertrauen in den Wirtschaftsverkehr zu erhalten, sollten diese Unternehmen nach Ansicht des Gesetzgebers nicht mehr in die Verlängerung einbezogen werden.

Im Januar 2021 wurde die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgenommen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfen im Rahmen staatlicher Hilfen (sog. November- und Dezember-Hilfen) haben.

Voraussetzung war ein entsprechender Antrag in der Zeit vom 01.11.2020 bis zum 31.12.2020. War eine Antragstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in diesem Zeitraum nicht möglich, dann wurde die Insolvenzantragspflicht ebenfalls ausgesetzt.

Die Insolvenzantragspflicht ist jedoch nicht ausgesetzt, wenn offensichtlich keine Aussicht auf die Erlangung der Hilfeleistung besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend ist. Die letzten Regelungen werden durch zahlreiche Maßnahmen flankiert, die den Unternehmer und dessen Geschäftspartner schützen sollen.

Kurz vor Ablauf dieser letzten Frist Ende Januar 2021 wurde das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs-und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) beschlossen.
Damit wird die Insolvenzantragspflicht erneut ausgesetzt bis 30.04.2021.

Die Insolvenzaussetzungsregeln sind für Nichtfachleute kaum noch nachvollziehbar.
Es kommt an einigen Stellen die Vermutung auf, dass inzwischen viele Unternehmen am Markt agieren, die das nicht mehr sollten oder dürften. Der starke Rückgang der Insolvenzverfahren in den letzten zwölf Monaten unterstreicht dies. Die Fachwelt spricht hierbei von Zombie-Unternehmen, die anderen, gesunden Unternehmen schaden können, weil sie zahlungsunfähig sind, weiterhin Geschäfte tätigen und so eine Kettenreaktion bei anderen, bisher gesunden Unternehmen auslösen könnten.

Wie es 2021 mit den Zombie-Unternehmen weitergeht, bleibt abzuwarten. Viele Experten rechnen jedoch – wie in Horrorfilmen auch – mit dem Schlimmsten: Creditreform geht zum Beispiel für 2020 von 550.000 überschuldeten Unternehmen aus, die zu Zombie-Unternehmen werden könnten, 2021 sogar mit bis zu 800.000, heißt es im IW-Kurzbericht.

Wie können Sie sich schützen?
• laufende Bonitätsprüfung, um die finanzielle Stabilität der Kunden und Partner zu prüfen und zu überwachen
• aktives Forderungsmanagement in der Buchhaltung: Überwachung von Zahlungsverzügen und weiteren Warnsignalen; Mahnwesen
• Forderungseinzug: professionelles Inkasso
• Absichern: Warenkreditversicherung als Schutz gegen Forderungsausfall

Die Unsicherheiten werden offensichtlich vom Gesetzgeber in Kauf genommen. An der Insolvenzgesetzgebung wird derzeit heftig gewerkelt unter Berücksichtigung der Entwicklung in der EU. Böse Zungen behaupten, bis zur Wahl im September 2021 würde aus nachvollziehbaren Gründen alles bleiben, wie es ist.

Einfach mal entspannen – an 5 Fingern abzuzählen

kräutertee

Die Osterfeiertage stehen bevor und wir hoffen, Sie können durchatmen und einfach mal entspannen. Doch in diesem turbulenten Zeiten fällt das manchmal schwer.

Deshalb hier ein wirkungsvoller Tipp, wie Sie zu mehr Gelassenheit finden.

Vielleicht kennen Sie noch den alten Kinderreim, in dem jedem Finger eine bestimmte Funktion zugeordnet wird? Auch wenn Sie aus dem Alter raus sind, probieren Sie diese Fingerübung:

Mit fünf Fingern zu mehr Gelassenheit

Dieses „Fünf Finger“-Instrument eignet sich für einen Tagesrückblick und zugleich als Erinnerungsstütze für diese Methoden. Die Anfangsbuchstaben der Finger geben Ihnen dabei die jeweilige Leitfrage vor.

D wie Daumen oder „Durchgeatmet?“:

Habe ich heute mal bewusst tief Luft geholt, um mir mit dieser „Ersten Hilfe“ aus akutem Stress zu helfen? Habe ich mir beim Ein- und Ausatmen vorgestellt, „Ich hole mir, was ich brauche – ich gebe ab, was ich nicht brauche“? Habe ich mit einer aufgelegten Hand das Heben und Senken meines Bauches beim Atmen gespürt und mir damit eine entspannende Minipause verschafft?

Z wie Zeigefinger oder „Zugelächelt?“:

Hat mir jemand zugelächelt oder ich jemandem? Oder sogar ich mir selbst – vielleicht im Spiegel oder unterstützt durch einen Smiley – und bei mir damit gute Gefühle ausgelöst? Ist es mir vielleicht sogar gelungen, statt mich über jemanden aufzuregen, amüsiert zu denken, „Seltsam, was es doch für eigenartige Menschen gibt?“?

M wie Mittelfinger oder „‚Mmmmh …‘ erlebt?“:

Habe ich etwas über meine Sinne wahrgenommen, das mir innerlich oder sogar hörbar genießerische Töne entlockt hat? Angenehmes gehört, gerochen, gesehen, gespürt, geschmeckt? Vielleicht so etwas wie eine „Achtsame Cappuccinopause“ gemacht, in der ich Duft, Aussehen und Farbe, Konsistenz und Geschmack von Kaffee und Milchschaum bewusst wahrgenommen und genossen habe?

R wie Ringfinger oder „Ruhepäuschen eingelegt?“:

Habe ich es geschafft, mindestens eine kleine Pause von meinen Aktivitäten zu machen? Mit einer Atemübung, einem kurzen angenehmen Tagtraum rund um schöne Erinnerungen oder Vorfreude, einem Spaziergang um den Block, gar einem Mittagsschlaf?

K wie kleiner Finger oder „Kontakt mit einem Lebewesen gehabt?“:

Hatte ich eine Begegnung, die mein Herz erfreut hat? Ein freundliches Gespräch geführt, eine liebe Mail erhalten oder geschrieben, einen Hund gestreichelt, einen Baum umarmt?

Gönnen Sie sich zunächst die eine Minute und Sie werden sehen, dass Achtsamkeit nicht ein esotherisches Buzzword sein muss, dass zusätzlichen Stress bedeutet, weil man ja nun auch noch meditieren, Yoga machen und Räucherkerzen anmachen muss ;-)) Wobei – wir übernehmen keine Garantie, das durch die Fingerübung nicht auf Dauer genau solche Dinge in Ihr Leben treten können.

Aus der Krise lernen

Birke am Steinhang

Die Corona-Krise hat uns weiter im Griff. Auch wenn man nicht unmittelbar betroffen ist. Die Auswirkungen sind für alle spürbar.

Wie geht man nun mit der Tatsache um, dass Corona uns noch länger begleiten wird?

Jede Krise hat etwas Positives, einen Lerneffekt. Und diese Seite der Corona-Krise möchten wir hier beleuchten. Diese Betrachtungen beschränken sich nicht auf bestimmte Branchen, sondern spiegeln Beobachtungen von positiven Beispielen wider.

Gut für die Umwelt

Das Thema Globalisierung wurde bereits in der Vergangenheit von einigen sehr kritisch gesehen. Während der Corona-Pandemie wurden hier die Grenzen deutlich sichtbar. Die Lieferungen aus anderen Ländern, hier insbesondere China und Italien, waren teilweise nicht mehr möglich. Im Einkauf vieler Firmen wurde vorwiegend auf den Preis geschaut. Die Herkunft war zweitrangig. Hier hat nun bei einigen Firmen ein Umdenken stattgefunden. Denn durch die Lieferengpässe ist es zu einem Stopp der Produktion gekommen. Nun schaut man in der näheren Umgebung und stellt vielfach fest, dass auch dort der Bedarf gedeckt werden kann. Dies hat neben der Reduzierung des Lieferrisikos auch den Nebeneffekt, dass durch kürzere Transportwege die Umwelt entlastet wird.

Dies gilt auch für die mittlerweile stark zurückgegangenen Geschäftsreisen. Die Pandemie hat dazu geführt, dass viele Konferenzen und Besprechungen nun per Videokonferenz stattfinden. Die anfängliche Skepsis, ob dies effektiv ist, schwand schnell. Nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden und die Hemmungen vor der Kamera geschwunden waren, stellt man fest, dass der Austausch sehr gut möglich ist. Außerdem wird Zeit und Geld gespart und wieder die Umwelt geschützt.

Gut für die Prozesse

Digitalisierung ist das nächste Stichwort: Für viele Firmen ist die Digitalisierung eine riesige Hürde, die nur schwer überwunden werden kann. Zum einen sind hier Investitionen in Technik vorzunehmen. Außerdem ist hier noch der Faktor Mensch. Ungern trennen wir uns von dem guten, alten Papier oder auch von den uns bekannten Wegen. Doch durch die Pandemie und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen hatten viele keine Wahl. Die Digitalisierung wurde vorangetrieben. Und nun stellt man fest, dass viele Prozessabläufe mithilfe der Technik vereinfacht werden können.

Die vorgenannten Auswirkungen sind dann Erfolg versprechend, wenn Sie die Chance ergreifen und die Prozesse in Ihrem Unternehmen insgesamt auf den Prüfstand stellen, alte Zöpfe abschneiden und sich auf die geänderten Umstände einstellen. Dies kostet zwar zunächst Zeit, ist aber auf lange Sicht hin ein Garant für Erfolg.

Gut für die Kreativität

Und hier kommen wir auf eine weitere Beobachtung von unserer Seite: Je flexibler Sie als Unternehmen agieren, sich ständig weiterentwickeln und sich neuen Herausforderungen stellen, umso besser kommen Sie aus der Krise raus. Hier gibt es einige kreative Ideen, die Spaß machen und sehr beeindruckend sind. Sei es der Gastronom, der neben dem Lieferservice auch noch einen Online-Kochkurs anbietet. Oder das Fitnessstudio, das durch Umgestaltung der Räume, Kommunikation mit den Behörden und Berücksichtigung von Hygienemaßnahmen erwirkt, dass eine Sonderregelung für die gesamte Branche erlassen wird. 

Die Auswirkungen machen sich auch auf unsere Arbeitswelt bemerkbar. Das Homeoffice, welches wir schon in der vorherigen Ausgabe des „Lotsen“ beleuchtet haben, hat bei vielen Firmen zu einer starken Veränderung geführt. Die Frage der Gestaltung der Büroräume wird sicher kommen.

All die positiven Effekte wollen finanziert werden. Hilfreich ist hier, wenn Sie eine Ertrags- und Liquidationsplanung erstellen, in der Sie die zu erwartenden Auswirkungen einfließen lassen. Hier kann durch Darstellung eines Worst-Case-Szenarios das Risiko abgeschätzt werden. Das Ziel ist es außerdem, die Liquidität Ihres Unternehmens immer im Blick zu behalten.

Sehen Sie uns als Ihren Sparringspartner. Überraschen Sie uns mit Ihren kreativen Ideen, die wir dann gemeinsam auf Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit prüfen. So ist Ihr Erfolg gesichert, und Sie kommen gut aus der Corona-Krise.

Zurück auf Los – Umsatzsteuerregelungen ab 2021

Titel Sonderlotse Umsatzsteuer

Die von der Regierungskoalition beschlossene Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % läuft nun wieder aus.


Also raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln? Im Prinzip schon.

Einen Unterschied zum Juli gibt es aber schon: Da die Senkung der Umsatzsteuer sehr schnell und überraschend kam, gab es erleichternde Übergangsregeln. Dies hat der Fiskus bei der aktuellen Umstellung nicht für notwendig erachtet.

Damit sich jeder von Ihnen schnell einen Überblick verschaffen kann, halten wir die Texte hier möglichst kurz. Auch konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Grundsätze – die Einzelfälle werden / haben wir mit Ihnen persönlich geklärt.

Auf 6 Seiten das Wichtigste in Kürze

Arbeitsplanung und Prioriäten

Pfeile

Was für ein Jahr...

gefühlt ist nichts wie vorher.

Und uns allen wird geraten, das „neue Normal“ anzunehmen und Strategien zu entwickeln auch längerfristig mit dem Virus zu leben. 

Auch wir haben seit März versucht so etwas wie einen „normalen Geschäftsbetrieb“ aufrecht zu erhalten. Alle, die wie wir in Branchen tätig sind, in denen die Arbeit mit der Krise mehr geworden ist, wissen wovon wir reden. 

Natürlich ist uns klar, dass das immer noch die bessere Situation ist. Einige Branchen haben zu wenig Arbeit und damit auch weniger Verdienst. Spätestens jetzt mit dem weiteren Lockdown, der uns alle noch bis ins nächste Jahr „bremst“, ist an einen ganz normalen Geschäftsbetrieb auch bei uns nicht mehr zu denken. 

Die Regelungen der sicher gut gemeinten Förderungen ändern sich manchmal stündlich – und natürlich beobachten wir das Geschehen für die optimale Beratung unserer Mandanten. Die staatlichen Förderportale brechen gerade beim Ansturm der ersten Tage oft komplett zusammen oder stürzen kurz vor Abschluss der Anträge ab, so dass man wieder von vorne beginnen muss.
Wir nehmen diese Herausforderung gerne für Sie an. Es ist schließlich unser Job, Sie gerade auch in Krisenzeiten zu unterstützen. 

Dies alles bringt auch uns an unsere Kapazitätsgrenzen. Daher können wir Ihnen den gewohnten Service besonders nicht in dem Tempo bieten, das Sie sonst von uns gewohnt sind. Die Folge: Sie bekommen lhre(n) Sachbearbeiter(in) oder auch die Chefs nicht direkt ans Telefon, die Antragstellung geht nicht so schnell wie erhofft oder der Jahresabschluss dauert dieses Jahr einfach länger. 

Seien Sie versichert, dass wir hier im Team sehr sorgfältig die Prioritäten abwägen, nach denen wir die Arbeit verteilen und erledigen. Mandanten, die in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten sind, brauchen hier einfach Vorrang. 

Wir brauchen dabei auch Ihre Hilfe. Und das bedeutet manchmal auch ein wenig Geduld.
Wir haben jeden von Ihnen auf dem Schirm und unterstützen Sie dabei, unter den für Sie optimalen Schirm zu schlüpfen. 

Gemeinsam werden wir die Situation zielgerichtet und ohne Hektik meistern.

Ihr Team vom Steuerbüro Jostmeier – Helming – Stein

Update Novemberhilfe – Auszahlung der Abschlagszahlungen Ende November?

Fragezeichen

Stand 16. November 2020

Geduld fordert der Staat weiterhin von allen, die auf die Novemberhilfe für die von der angeordneten Schließung direkt und indirekt betroffenen Unternehmen und Institutionen warten.

Das Beantragungsportal wird nicht vor Ende November geöffnet.

Statt dessen soll es ab dem 25.11. Abschlagszahlungen geben – so werden die Minister in der Presse zitiert. Auf der Website der Plattform selbst wird jedoch auch der Termin für die Abschlagszahlungen vorsichtig mit „Ende November“ angegeben.

Im Normalfall sind 5 Tage eine kurze Zeitspanne – in der aktuellen Lage für die Betroffenen und damit auch für uns Steuerberater eine kleine Ewigkeit.

Eine tatsächliche Bearbeitung der Anträge und eine Auszahlung vor dem Dezember wird immer unwahrscheinlicher.

Unser Tipp: Wenn Ihr Liquiditätsproblem nicht bis dahin warten kann, melden Sie sich bitte bei uns bzw. Ihrem Steuerberater. Unter Umständen kommt für Sie die Beantragung der Überbrückungshilfe II in Frage. Diese ist bereits beantragbar und wird wahrscheinlich schneller ausgezahlt. Eine spätere Anrechnung der Novemberhilfe ist zwar einmal mehr ein bürokratisches Monster, aber möglicher Weise das kleinere Übel.

Die Fakten – wie viel Abschlagszahlung soll es geben

Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

Die Beantragung

Für die Beantragung bleiben wir Steuerberater, die Wirtschaftsprüfer und die Rechtsanwälte zuständig.

Einzige Ausnahme sind – wie berichtet – Soloselbständige (Unternehmer ohne eigene Mitarbeiter) mit einem Umsatz von max. 6.666 € im November 2019. Sie können den Antrag selbst stellen.

Unser Tipp: Wenn Sie den Antrag selbst stellen wollen, benötigen Sie ein sog. ELSTER-Zertifikat. Dieses sollten Sie so schnell wie möglich beantragen, da das Zertifikat auf dem Postweg zu Ihnen kommt. 10 Tage sind hier die Regel. Die Beantragung müssen Sie hier persönlich vornehmen: www.elster.de
Eine Beantragung durch uns ist leider nicht möglich.

Der Ausblick

Für den 23. November sind laut Kanzlerin Merkel neue „rechtlich bindende“ Maßnahmen zu erwarten. Sobald es weitere Informationen, Klarstellungen und Handlungsempfehlungen gibt, melden wir uns.